Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung TV-V
hannes1991:
Hallo,
ich komme aus der Energiebranche / freie Wirtschaft und überlege in den öffentlichen Dienst zu wechseln. Ich habe mit Tarifverträgen keine Erfahrungen und frage mich derzeit, wie die Eingruppierung abläuft.
Gemäß dem TV-V richtet sich die Eingruppierung nach dem Bildungsstand des Arbeitnehmers.
Ein Bachelor wird beispielsweise in EG 9 eingruppiert und das bedeutet ein Entgelt, je nach Stufe, von rund 3500-4500 € brutto / Monat. Ich kann dem TV-V jedoch nicht entnehmen, wie genau die Eingruppierung in die Stufen (1-6) erfolgt.
Ich habe einen Bachelor in BWL ( ca. 55% BWL und ca. 45% Recht) mit einem sehr guten Abschluss und ich habe einen Master im Bereich erneuerbare Energien (ca. 33% Energietechnik, -recht, wirtschaft) ebenfalls mit einem sehr guten Abschluss. Ich Arbeite seit ca. 4 Jahren im Projektmanagement.
Welche Eingruppierung ist realistisch?
Meine Tätigkeit soll wieder im Bereich Projektmanagement liegen.
Spid:
Deine Prämisse ist vollständig falsch. Aus welcher Bestimmung des TV-V vermeinst Du, sie ableiten zu können?
hannes1991:
Hi Spid,
ich habe nur einen Blick in die Anlage 1 geworfen. Mit Bildungsstand meine ich die auszuübende Tätigkeit. Da hätte ich mich anders ausdrücken sollen.
Spid:
Ja, allerdings - man sagt ja auch zu Auto nicht Muhkuh. Was mag man aber schon von jemandem erwarten, der seinen "Master" im Bereich der "erneuerbaren Energien" gemacht hat. Da Ernergie weder verbraucht noch erneuert werden kann, klingt das wie irgendwas im Bereich grüner Wahrheitologie. Man meint dann wohl eher die Eigenschaft des jeweiligen Energieträgers, aber da sind wir wieder im Bereich Auto und Muhkuh oder Bildungsstand und auszuübende Tätigkeit.
Aufgrund der unglaublich präzisen Angabe zur auszuübenden Tätigkeit ("wieder im Bereich Projektmanagement"), die irgendwie deutlich hinter den - zunächst unbeachtlichen - Angaben zum Bildungsstand zurückbleiben, käme eine Eingruppierung im Bereich E5-E15 infrage, da sich die Eingruppierung in die jeweilige Entgeltgruppe nach der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit richtet und die Stufenzuordnung sich grundsätzlich nach der Betriebszugehörigkeit richtet, wobei förderliche Zeiten - also z.B. solche Berufserfahrung bei einem anderen AG - bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden können.
hannes1991:
Lieber Spid,
vielen dank für Deine Antwort.
habe bitte Verständnis dafür, dass ich meine persönlichen Daten im Internet so allgemein wie möglich halten möchte und ich kein Interesse daran habe, irgendwelche Angaben zu spezifizieren. Ich denke, dass eine Tätigkeit im Projektmanagement - ganz allgemein betrachtet - dafür ausreichen sollte, um eine vernünftige Antwort erwarten zu dürfen.
Ich entschulde mich auch für dem Umstand, dass ich die Begrifflichkeit "Bildungsstand" falsch verwendet habe. Ich habe fälschlicherweise angenommen, dass dieser - zumindest ansatzweise - etwas mit der auszuübenden Tätigkeit zu tun haben könnte und man folglich daraus schließen könnte, dass wohl die auszuübende Tätigkeit gemeint ist.
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage bzgl der Stufenzuordnung. Ich habe mir Stellenanzeigen im bereich PM angeguckt und festgestellt, dass diese überwiegend mit EG 10 ausgeschrieben werden. Im Kombination mit Deiner Behauptung würde ich wohl im Bereich 10.1 - 10.3 landen und ein Wechsel wäre für mich völliger Blödsinn.
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