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Eingruppierung TV-V

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schnitzelesser:

--- Zitat von: Spid am 30.09.2019 07:08 ---Nein, das heißt „Entgeltgruppe 9.2“ - mit den entsprechenden Konsequenzen für die Reichweite des Direktionsrechts des AG.

--- End quote ---
Es gibt keine Entgeltgruppe 9.2. Es gibt nur eine Entgeltgruppe 9 und ein Eingliederungsmerkmal, das unter "9.2" gefasst wurde. Kein normaler Mensch würde einen Vertrag dergestalt gliedern, wenn  man nicht vorsätzlich Missverständnisse schaffen will. Die oben verlinkte Verdi-Veröffentlichung treibt es dann auf die Spitze, wenn sie im gleichen Zusammenhang Beispiele für EG 10 nennt, und nicht etwa für 10.x, worunter sie im Vertrag stehen.

Spid:
Die Behauptung, es gäbe keine Entgeltgruppe 9.2, ist postfaktischer Natur. Das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 10.1 lautet schließlich „Arbeitnehmer, deren Tätigkeiten sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9.1 oder 9.2 herausheben“.

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