Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[SN] Wechsel LG 2.1 in 2.2
Fragmon:
Hallöchen,
in Sachsen gibt es derzeitig außerhalb des Jurastudium keine Möglichkeit, die Voraussetzungen für die LG 2.2 im Bereich der allgemeinen Verwaltung innerhalb eines Studiums zu erhalten. Um eine Öffnung vorzunehmen besagt eine VwV, dass wenn man ein Dipl. bzw. Master besitzt und mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der LG 2.2 besitzt, eine Laufbahnbefähigung anerkannt wird.
Nun gibt es viele Beamte die mit einem Bachelor in der LG 2.1 verbeamtet wurden und später einen Master berufsbegleitend erworben haben.
Nun besteht das Problem, dass man Beamten A9-A12 keine LG 2.2 Aufgaben übertragen will.
Das hat für Folge, dass sie die Berufserfahrung nur erlangen können, wenn sie sich aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen, drei Jahre als Tarifbeschäftigter tätig sind und sich danach neu in der LG 2.2 verbeamten können, wenn die Altersgrenzen noch nicht überschritten sind.
Das Risiko gehen natürlich nur die wenigstens ein.
Habt ihr Ideen, wie man das Problem praktisch lösen könnte?
Eine Beurlaubung und Abschluss eines AV beim Arbeitgeber ist mE nicht möglich.
Organisator:
--- Zitat von: Fragmon am 20.08.2019 12:25 ---Habt ihr Ideen, wie man das Problem praktisch lösen könnte?
--- End quote ---
Auf eine beliebige Stelle ab A 13h bewerben und genommen werden. Drei Jahre Berufserfahrung sammeln und Laufbahnbefähigung erhalten.
was_guckst_du:
...da wird das Pferd von hinten aufgesattelt...ohne Laufbahnbefähigung hD keine Chance auf Stelle im hD
Organisator:
--- Zitat von: was_guckst_du am 20.08.2019 15:08 ---...da wird das Pferd von hinten aufgesattelt...ohne Laufbahnbefähigung hD keine Chance auf Stelle im hD
--- End quote ---
Mist, da habe ich die Frage falsch gelesen. Ich ging davon aus, dass der Master bereits vorhanden ist. Sorry.
Bei Leuten, die die Bildungsvoraussetzung für den hD noch nicht haben, kenne ich interne Aufstiegsverfahren. Das muss dann aber von der Dienststelle aktiv betrieben und angeboten werden, in Zusammenarbeit mit der Verwaltungshochschule.
Fragmon:
Der Master ist vorhanden, somit auch die Bildungsvoraussetzungen. Jedoch nicht die Zugangsvoraussetzungen, da das Referendariat bzw. der Vorbereitungsdienst fehlt.
Dieser kann aber nach der VwV durch dreijährige Berufserfahrung auf einem hD Dienstposten ausgeglichen werden. Jedoch wird man in der Besoldungsgruppe nicht auf einen hD Dienstposten gesetzt, außer man lässt sich entlassen.
Aufstieg wird so gut wie nie praktiziert.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version