Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[SN] Wechsel LG 2.1 in 2.2
Organisator:
na dann passt doch mein erster Post.
Einfach auf A 13h oder höher bewerben und genommen werden. Was spricht dagegen?
Mask:
--- Zitat von: Fragmon am 21.08.2019 08:54 --- Jedoch wird man in der Besoldungsgruppe nicht auf einen hD Dienstposten gesetzt, außer man lässt sich entlassen.
--- End quote ---
@Organisator: Das scheint dagegen zu sprechen
Bastel:
Ihm fehlt die Laufbahnbefähigung.
Organisator:
--- Zitat von: Mask am 21.08.2019 11:58 ---
--- Zitat von: Fragmon am 21.08.2019 08:54 --- Jedoch wird man in der Besoldungsgruppe nicht auf einen hD Dienstposten gesetzt, außer man lässt sich entlassen.
--- End quote ---
@Organisator: Das scheint dagegen zu sprechen
--- End quote ---
Es gibt aber zumindest keine rechtliche Regelung, die dagegen spricht. Man kann auch ohne Laufbahnbefähigung (aber mit der passenden Bildungsvoraussetzung) Tätigkeiten der höheren Laufbahn wahrnehmen. Dies sagt ja mutmaßlich die Verwaltungsvorschrift aus. Für den Bund regelt das § 24 BLV sogar ganz ausdrücklich, vielleicht gibt es in den Länder-Laufbahnverordnungen vergleichbares.
Fragmon:
Begründet wird es mit "Haftungsproblematiken", also das man im Zweifel Probleme bekommt wenn ein Beamter einen schwerwiegenden Fehler macht, da man ihn sozusagen ohne Befähigung den Tätigkeiten zuweist.
Ich finde die Begründung auch schwach, aber wenn der Dienstherr diese Meinung vertritt bringt einem die beste Begründung nichts. Man hat ja keinen Anspruch darauf.
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