Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Startgutschriften: Rentenferner Härtefall anerkannt beim OLG Karlsruhe

<< < (3/3)

momo07:
Die aufmerksame Lektüre der ersten beiden Thread - Beiträge hätte gezeigt, dass es um die im Klagefall  ungerechtfertigte "Festschreibung" der Steuerklasse zum Umstellungszeitpunkt der Zusatzversorgung geht (Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben §242 BGB).

Jedem rentenfernen Versicherten dürfte zudem inzwischen klar sein, dass in die Übergangsregelung "rentenferne Startgutschrift" die fiktive Steuerklasse III/0 bzw. I/0 zum Stichtag 31.12.2001 eingeht.

Man "spart" nichts, wenn man nur die letzten Thread - Beiträge mal eben überfliegt, ohne noch den Startpunkt des Threads zur Kenntnis zu nehmen.

Wastelandwarrior:
Den meisten Leuten dürfte nicht mal klar sein, was "rentenfern" ist.  ;)

momo07:
Inzwischen hat sich herumgesprochen, dass es am 30.07.2019 ein für den Kläger rentenfernes „Härtefall-Urteil“ beim OLG Karlsruhe (12 U 418/14) gegeben hat. Es wurde erstritten von Rechtsanwalt Christian Wagner aus Gernsbach. Das Gericht stützte seine Argumentation auf eine Verletzung des Grundsatzes von „Treu und Glauben“ (§ 242 BGB).

Die Verlagsgruppe Bayard Media GmbH, die zielgruppenorientierte Zeitschriften (z.B. „Plus“, „Rente & Co“) herausgibt,  hat von diesem Urteil erfahren und sich wohl an dem Verlag bekannte Anwälte und an den erfolgreichen Kläger gewandt und entsprechende Interviews geführt. Daraus entstand ein Manuskript. Der verdichtete Extrakt aus diesem längeren Manuskript bildet den Inhalt des beigefügten Artikels, der jeweils in der „Geld & Recht“ - Beilage z.B. des Hefts 02/2020 der Zeitschrift „Plus“ enthalten ist. Das jeweilige Heft 02/2020 ist am 08.01.2020 erschienen.

Am 18.03.2020 wird ein entsprechender Artikel auch in der Beilage zum dann aktuellen Heft der Zeitschrift „Rente & Co“ erscheinen.

Inzwischen liegt die Genehmigung der Bayard Media Gruppe vor, dass  das PDF des Artikels auf der Homepage < www.startgutschriften-arge.de >   downloadbar gemacht werden darf.

http://www.startgutschriften-arge.de/11/Artikel_Endlich_mehr_Rente1.pdf

momo07:
Der Klägeranwalt hat gebeten, die Ortsangabe im vorigen Post in  Gernsbach bzw. Karlsruhe zu ändern.

momo07:
Die Zeitschrift "Rente & Co" hat in Heft 2/2020 vom 18.03.2020 erneut (fast identisch wie in Zeitschrift PLUS 2/2020 vom Februar 2020 ) auf das für den Kläger erfolgreiche Härtefall-Urteil des OLG Karlsruhe (12 U 418/14 vom 30.07.2019) verwiesen:

http://www.startgutschriften-arge.de/11/Artikel_Endlich_mehr_Rente2.pdf

In Wiederholung: Für das Vorliegen eines "Härtefalls" müssen gewisse Kriterien erfüllt sein. Das ist im Detail beschrieben in:

http://www.startgutschriften-arge.de/3/SP_Weg_zum_rf_Haertefall.pdf

Nicht jede gefühlte Benachteiligung durch die Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes vom 31.12.2001 ist also im juristischen Sinn ein "Härtefall".

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version