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Startgutschriften: Rentenferner Härtefall anerkannt beim OLG Karlsruhe
momo07:
Da ich häufiger fragt werde, wie z.B. ein Zivilprozess um die Zusatzversorgung des öD funktioniert und was ggf. zum Erfolg führt, gebe ich meine ganz persönliche Erfahrung weiter:
- Fakten, Fakten, Fakten (kein Schwadronieren, wenn man keine Beweise hat)
- Alle nötigen Tatsachen sind zu ermitteln und dem Gericht in nachvollziehbarer Weise vorzutragen
- Die Klage muss schlüssig sein
- Man muss dabei präzise und detailliert („substantiiert") vortragen, was man genau beanstandet
- Man muss alles tun, damit der Richter einem Glauben schenkt
- Klare und verständlicher Vortrag der Argumente
- Argumentation: Hart in der Sache, freundlich und höflich im Ton
- Es kommt auf die Substantiiertheit der Argumente an, jedoch kaum auf die Wortwechsel in einer mündlichen Verhandlung
- Man muss den Atem und die Geduld eines Langstreckenläufers haben, um sich mit Fakten auch gegen Vor"urteile" von Seiten der Richterbank (vor allem in der ersten Instanz) durchzusetzen.
Im günstigsten Fall tritt der Erfolg als das ein, was folgt, wenn man sich selber folgt.
Eine sehr gute Zusammenfassung, wie ein Zivilprozeß funntioniert und was man wissen sollte, wurde von einem Rechtsanwalt aus einem ganz anderen Rechtsgebiet zusammengestellt:
https://www.racn.de/files/naundorf/publics/Zivilprozess-W0S.pdf
momo07:
Aus welchen Gründen auch immer (ich kann den URL Fehler nicht entdecken) geht der im vorigen Beitrag angegebene Links ins Leere. Sorry.
Der folgende Link scheint nun aber zu funktionieren.
https://www.racn.de/files/naundorf/publics/Zivilprozess-WOS.pdf
kleri:
--- Zitat von: momo07 am 26.11.2019 17:16 ---Aus welchen Gründen auch immer (ich kann den URL Fehler nicht entdecken) geht der im vorigen Beitrag angegebene Links ins Leere. Sorry.
Der folgende Link scheint nun aber zu funktionieren.
https://www.racn.de/files/naundorf/publics/Zivilprozess-WOS.pdf
--- End quote ---
Zivilprozess-WOS.pdf und Zivilprozess-W[Null]S.pdf
momo07:
Das für den Kläger positive rentenferne "Härtefall" - Urteil (OLG KA 12 U 418/14) ist Ende Oktober 2019 rechtskräftig geworden.
Leider muss jeder rentenferne Versicherte höchstselbst für SEIN Recht kämpfen. Jeder Klage - Fall ist also quasi ein "Einzelfall".
Immerhin helfen veröffentlichte Urteile jedoch abzuschätzen und zu bewerten, wie die Einzelfallsituationen aus Sicht der Kläger, der beklagten Zusatzversorgungskasse und aus rechtlich - gerichtlicher Sicht betrachtet werden.
Mit einem gut argumentierenden (juristisch zielführend) Anwalt läßt sich ggf. wie im Fall OLG KA 12 U 418/14 ein für Kläger positives Urteil der Instanzengerichte erzielen.
Wastelandwarrior:
Vielleicht einfach irgendwo erwähnen, dass es NUR darum geht, auf welcher Steuerklassenbasis man die Startgutschriften erhält. Im entschiedenen Fall also für jemanden, der 94% der Versichertenzeit in Stkl III war und bei dem kurz vor dem Stichtag die Frau verstarb. Also dann aus Stkl I. Übel. Aber Stichtagsregelungen sind eben so. Spart das Lesen für 99% der Mitleser.
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