Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Ordentliche Kündigung, negatives Arbeitszeitkonto
XXX:
Hallo,
ich habe zum 30.9.19 gekündigt. Relativ spontan (6 Wochen vor dem Quartalsende).
Leider habe ich in diesem Jahr schon zu viel Urlaub in Anspruch genommen. Also wurden die Urlaubstage in Gleittage umgewandelt. Jetzt habe ich noch ca. 5 Wochen um einige Tage rauszuarbeiten, was bei einer 40 Stunden Woche wiklich schwierig wird.
Besteht die Möglichkeit mir die nicht erbrachten Arbeitsstunden vom Gehalt abziehen zu lassen? Ich finde weder im Tarifvertrag, in der Dienstvereinbarung noch im Arbeitsvertrag Informationen dazu.
Danke!
Spid:
Die Umwandlung der Urlaubstage ist rechtswidrig. Mithin besteht Dein Problem nicht.
Bastel:
D.h. wenn man seinen gesamten Jahresurlaub in Höhe von 30 Tagen bis zum 30.09 nimmt und zu diesem Zeitpunkt ausscheidet, passiert nichts? Kein Gehaltsabzug oder ähnliches?
@TE, warum hast du nicht noch bis Dezember gemacht? Verzichtest doch jetzt auf die Sonderzahlung.
Spid:
Bei Ausscheiden im 2. Halbjahr kann der AG im Hinblick auf den tariflichen Urlaub das zuviel gezahlte Urlaubsentgelt zurückfordern oder mit Entgeltansprüchen aufrechnen. Scheidet man im 1. Halbjahr aus, steht §5 Abs. 3 BUrlG einer Rückforderung entgegen.
XXX:
Danke für die schnelle Antwort.
Laut der Personalabteilung steht mir anteilig nicht mehr soviel Urlaub zu, dieser war auch schon genehmigt und ich war zum Zeitpunkt meiner Kündigung genau in diesem Urlaub. Mir wurde angeboten sofort wieder arbeiten zu kommen oder die Zeit nachzuarbeiten. Habe ich mich also "verarschen" lassen?
Wenn ich es aber richtig verstehe, kann ich meine "Minusstunden" die durch die gestrichenenen Urlaubstage, von meinem Gehalt abziehen lassen?
Da ich eine neue Arbeitsstelle habe, musste ich so kündigen.
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