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Ordentliche Kündigung, negatives Arbeitszeitkonto

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Bastel:
Wenn ich Spids Aussage richtig interpretiere dürfte man dir die zu viel genommenen Urlaubstage nicht in Minusstunden umwandeln, allerdings vom Gehalt am Ende abziehen. Also machst du doch mit dem nacharbeiten einen ganz guten Deal.

@Spid: Wird Minuszeit am Ende auch über das Gehalt abgerechnet?

XXX:
Leider empfinde ich das als nicht so guten Deal, da ich es wie gesagt nicht schaffen werde die Stunden nachzuarbeiten und ich auf das Geld nicht angewiesen bin.

Ich würde mir die Minusstunden dann trotzdem vom Gehalt abziehen lassen wollen, jedoch wurde mir in der Hinsicht kein Angebot gemacht.

Spid:

--- Zitat von: XXX am 21.08.2019 11:51 ---Danke für die schnelle Antwort.
Laut der Personalabteilung steht mir anteilig nicht mehr soviel Urlaub zu, dieser war auch schon genehmigt und ich war zum Zeitpunkt meiner Kündigung genau in diesem Urlaub. Mir wurde angeboten sofort wieder arbeiten zu kommen oder die Zeit nachzuarbeiten. Habe ich mich also "verarschen" lassen?

--- End quote ---

Ob der Urlaub aufgrund der Kündigung zustand oder nicht ist unbeachtlich. Er war gewährt und angetreten worden. Eine Pflicht zur Rückkehr aus dem Urlaub bestand nicht. Vielmehr stand schlicht für die Urlaubstage, die über den verringerten Urlaubsanspruch hinaus gehen, kein Urlaubsentgelt zu. Dieses kann nach §812 Abs. 1 BGB zurückgefordert werden. Es handelt sich um einen rein monetären Anspruch des AG, diesen kann er auch nur gegen monetäre Ansprüche aufrechnen. Mithin bestehen schlicht keine Minustunden, da dem AG die Umwandlung des Urlaubs verwehrt war.

Spid:

--- Zitat von: Bastel am 21.08.2019 11:57 ---Wenn ich Spids Aussage richtig interpretiere dürfte man dir die zu viel genommenen Urlaubstage nicht in Minusstunden umwandeln, allerdings vom Gehalt am Ende abziehen. Also machst du doch mit dem nacharbeiten einen ganz guten Deal.

@Spid: Wird Minuszeit am Ende auch über das Gehalt abgerechnet?

--- End quote ---

Wenn eine entsprechende Vereinbarung (einzelvertraglich, Dienst-/Betriebsvereinbarung, möglicherweise landesbezirklicher Tarifvertrag) besteht, ja, sonst nicht.

Spid:

--- Zitat von: XXX am 21.08.2019 12:03 ---Leider empfinde ich das als nicht so guten Deal, da ich es wie gesagt nicht schaffen werde die Stunden nachzuarbeiten und ich auf das Geld nicht angewiesen bin.
--- End quote ---

Mußt Du ja nicht.


--- Zitat ---Ich würde mir die Minusstunden dann trotzdem vom Gehalt abziehen lassen wollen, jedoch wurde mir in der Hinsicht kein Angebot gemacht.

--- End quote ---

Es braucht diesbezüglich auch kein Angebot.

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