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Ordentliche Kündigung, negatives Arbeitszeitkonto

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Spid:

--- Zitat von: Capo am 21.08.2019 14:31 ---Sofern in eurem Betrieb keine andere Regelung getroffen wurde kann dein AG zum Schluss die Minusstunden von deinem Gehalt abziehen genauso wie zu viel Gezahltes Urlaubsendgeld.
--- End quote ---

Ersteres ist schlicht unzutreffend. Damit Minusstunden überhaupt zu Lasten des AN gehen, ist eine Vereinbarung erforderlich.


--- Zitat ---Er hat dir ja nur mit seinem Angebot die Möglichkeit gegeben das Zuviel gezahlte Urlaubsendgeld wider "rauszuarbeiten"

--- End quote ---

Nein, hat er nicht. Der AG hat zwei Möglichkeiten offeriert, die beide nicht zu seiner Disposition standen. Er ist somit  unfähig oder kriminell - oder beides.

was_guckst_du:
....du schuldest deinem AG die volle vertragliche Leistung (also auch die volle Stundenzahl)...und es gibt garantiert eine innerbetriebliche Vereinbarung...

Spid:
Die Lage der Arbeitszeit steht grundsätzlich zur einseitigen Disposition des AG, weshalb es grundsätzlich dessen Verantwortungssphäre ist, daß sie im geschuldeten Umfang erbracht wird. Im Zweifel besteht schlicht ein Annahmeverzug. Ausnahmsweise ist das dann nicht der Fall, wenn eine entsprechende Vereinbarung (betrieblich oder einzelvertraglich) nicht nur geschlossen wurde, sondern diese auch wirksam ist. Die schiere Zahl der entsprechenden arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen und ihre Ergebnisse deuten nicht darauf hin, daß ersteres oder gar letzteres gegeben ist. Oft genug wurde festgestellt, daß trotz Gleitzeit kein Arbeitszeitkonto existiert oder dieses nicht ins Negative geraten konnte.

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