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Ordentliche Kündigung, negatives Arbeitszeitkonto

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Bastel:
Also hat sich der AG mit der Umwandlung der Urlaubstage in Minusstunden ins eigene Fleisch geschnitten.

Erstere hätte er über sich über ein vermindertes Entgelt entschädigen können. Bei Minusstunden kann er es laut Spid ja nicht.

Also einfach die Minusstunden ohne Gehaltseinbußen verfallen lassen...

Spid:
Es ist nicht bekannt, ob es eine entsprechende Vereinbarung im Falle des TE gibt.

XXX:
Gut dann hat mein AG halt Pech gehabt. Es wäre kein Problem für mich gewesen auf das Urlaubsentgelt zu verzichten. So habe ich mir das auch eigentlich gedacht. Natürlich bin ich nicht aus meinem Urlaub zurückgetreten da er genehmigt war und ich auch nicht im Lande war.
Wie gesagt habe ich die Kündigung "spontan" in diesem Urlaub abgeschickt da ich natürlich erst auf meine Zusage wartete welche in der ersten Woche kam. Und ich hatte auch keinen genauen Überblick über die von mir schon genommen Urlaubstage.

Also soll ich die Minusstunden stillschweigend auf meinem Arbeitszeitkonto bis zum 30.9 ruhen lassen?

Nein es gibt keine entsprechende Vereinbarung.

Vielen Dank für die Hilfe!

Spid:
Auf welcher Basis ist denn das Arbeitszeitkonto eingerichtet?

Capo:
Sofern in eurem Betrieb keine andere Regelung getroffen wurde kann dein AG zum Schluss die Minusstunden von deinem Gehalt abziehen genauso wie zu viel Gezahltes Urlaubsendgeld.
Er hat dir ja nur mit seinem Angebot dir die Möglichkeit gegeben das Zuviel gezahlte Urlaubsendgeld wider "rauszuarbeiten"

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