Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung
Andi:
Hallo,
meine Stelle hat sich im April 2019 stark geändert und mir wurde seitens meines Fachbereichsleiter eine Stellenbewertung empfohlen.
Eine entsprechende Arbeitsplatzbeschreibung habe ich Anfang Mai abgegeben. Gestern wurde mir nun mitgeteilt,
dass meine Stelle mit EG 10 bewertet wurde. Zur Zeit bin ich noch in der EG 9c eingruppiert.
Ich soll nun zum 01.10. in die EG 10 befördert werden.
Nun habe ich folgende Frage:
Warum werde ich erst zum 01.10. befördert?
Steht mir die Beförderung nicht schon mit der Abgabe der Arbeitsplatzbeschreibung (als Mai 2019) zu?
Seitens der Personalabteilung bekam ich folgende Antwort. Die Stellenbewertung fand erst am 21.08.2019 statt und der nächste Beförderungstermin ist erst im Oktober. Meiner Meinung nach ist das tarifrechtlich komplett falsch. Vorab schon einmal vielen Dank für eure Antwort.
Spid:
Die Sachverhaltsschilderung strotzt nur so vor völlig unbeachtlichen Schilderungen und Begriffen. Stellenbewertungen, Arbeitplatzbeschreibungen, Beförderungen sind für die Eingruppierung bedeutungslos.
TB sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die auszuübende Tätigkeit ist jene, die der AG - also nicht irgendwelches subalternes Führungspersonal - wirksam übertragen hat. Im Augenblick der wirksamen Übertragung einer ist der TB entsprechend eingruppiert. Es fehlt in der Sachverhaltsschilderung schlicht jedwede Angabe dazu, wann dies geschehen sein soll. Oder hat sich die auzuübende Tätigkeit überhaupt nicht verändert und der AG bietet - etwas unbeholfen - an, die Tätigkeit, die Du in der "Arbeitsplatzbeschreibung" aufgeführt hast, als auszuübende Tätigkeit zu übertragen?
WasDennNun:
Klingt für mich nach Beamten GaGa
Die immer ihre Welt auf die der TB stülpen.
Frage unmissverständlich deinen Arbeitgeber (also PA), ob die Tätigkeiten, die du in der von dir im Mai abgegeben Arbeitsplatzbeschreibung beschrieben hast, deinen auszuübenden Tätigkeiten in den dort genannten Zeitanteilen entspricht.
Falls ja (und damit auch ein HG einhergeht): forderst du sei auf dir das dann zustehenden Entgelt zu bezahlen (rückwirkend). Falls nein, führst du diese Tätigkeiten auch nicht mehr aus, sondern wartest darauf, dass dir das PA mitteilt was deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Andi:
Hallo Spid,
mein Arbeitsplatz hat sich zum 01. April verändert. Mir wurden zusätzliche Aufgaben übertragen. Diese sollte ich mit einer Arbeitsplatzbeschreibung darlegen welche im Mai abgegeben und im August durch eine interne Stellenbewertungskommission (AG+Personalrat) bewertet wurde. Nun soll ich zum 01.10. die EG 10 bekommen.
Nun möchte ich zu u.a. Fragen gerne eine Antwort haben.
Vielen Dank.....
WasDennNun:
Die Antwort ist die:
Wenn dein AG dir zum 1.4. neue Tätigkeiten übertragen hat, die dann zu einer EG10 führen, dann bist du seit dem 1.4. in der EG10 eingruppiert und solltest flugs dieses Entgelt einfordern.
alles andere ist Beamtenmupitz.
Der AG entscheidet nicht darüber in welcher EG man ist, er entscheidet darüber was deine auszuübenden Tätigkeiten. Der Rest ist Tarifautomatik.
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