Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
Flatlinersholger:
Das was "WasDennNun" geschrieben hat, entspricht genau meiner Wahrnehmung.
nichts_tun:
--- Zitat von: WasDennNun am 26.08.2019 07:17 ---Es gibt leider kaum subalternes Führungspersonal, welche sich die notwendige Änderungen der Tätigkeiten, die die Eingruppierung berühren könnten, vom AG über das Personalamt schriftlich bestätigen lässt.
Dadurch erfährt der AG leider nicht was die notwendigen zu übertragenden Tätigkeiten sind und der AN ist sich oftmals nicht bewusst, dass er diese abmahnungwürdigen, eigenmächtigen Änderungen der Tätigkeiten verweigern muss.
--- End quote ---
Dann liegt Organisationsversagen bei dem AG vor.
Aus meiner Praxis heraus betrachtet ist es so, dass bei Tätigkeitsänderungen in den Fachbereichen diese aufgerufen sind, Stellen- oder Arbeitsplatzbeschreibungen zu erstellen und der Personalabteilung zur Prüfung vorzulegen. Erst danach ist die Tätigkeit auch dem Beschäftigten zu übertragen und diese hat er dann auszuüben.
Wastelandwarrior:
Kann es sein, dass die Kollegin "staatl. geprüfte Technikern" ist und Sie nicht ?
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