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Kündigungsfristen als Angestellter im öD

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Chrille1507:
Guten Morgen,

ich bräuchte zu einem ähnlichen Thema nun auch Eure Hilfe.

Person P ist als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Hochschule (TV-L) beschäftigt und hatte dort immer befristete Arbeitsverträge bekommen. Nun hat sie sich anderweitig beworben und wird den Arbeitgeber wechseln. Laut TV-L hätte sie eine Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Schluss des Kalendervierteljahres.
Laut Aussage ihrer Personalstelle hat sie aber nur einen Monat Kündigungsfrist, da jeweils befristete Arbeitsverträge vorlagen. Der § 34 Abs. 3 TV-L regelt das ja anders.

Wie wäre jetzt Euer Vorgehen? Kündigung zum Stichtag nach § 34 TV-L oder Kündigungstermin gemäß Aussage der Personalstelle?

Eine schnellere Kündigung wäre Person P sehr lieb, da der neue Arbeitgeber diverse Vorteile bietet.

Spid:
Man kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis kündigen - sofern die Gegenseite keine Kündigungsschutzklage erhebt, wird die Kündigung wirksam. Da bei einer Kündigung zum von der Personalstelle genannten Termin derlei nicht zu erwarten ist...

Chrille1507:
Vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Das war auch die erhoffte Antwort.

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