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Kündigungsfristen als Angestellter im öD
Kaffeetassensucher:
--- Zitat von: Fleißige Biene am 26.08.2019 08:24 ---Es geht darum, welche Kündigungsfrist ich als Angestellter habe nach mehr als 8 Jahren im öD, also nicht der Arbeitgeber.
--- End quote ---
Steht da ja nirgendwo, dass die nur für den Arbeitgeber gelten. ;)
Für beide gelten dieselben Fristen.
Fleißige Biene:
Ich bin 8 Jahre und 2 Tage dabei im öD. Ich dachte immer, es gibt unterschiedliche Kündigungsfristen?
lowsounder:
43§ 34Kündigung des Arbeitsverhältnisses(1)
1DieKündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss.
2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Chrille1507:
Ja gibt es auch. Wie gesagt, ein kurzer Blick in den Tarifvertrag bringt Klarheit.
Aber für Sie gilt eine Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Schluss des Kalendervierteljahres.
WasDennNun:
--- Zitat von: Fleißige Biene am 26.08.2019 08:29 ---Ich bin 8 Jahre und 2 Tage dabei im öD. Ich dachte immer, es gibt unterschiedliche Kündigungsfristen?
--- End quote ---
AG und AN habe idR die gleichen Fristen.
Wenn man vorher getrennte Wege gehen will, kann man einen Aufhebungsvertrag machen.
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