Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Vertragsänderung von WMA auf NiWi -> Eingruppierung
Spid:
§12 Abs. 1 Satz 3 TV-L
Lars73:
Wobei die alte Stelle nicht zu 100% Tätigkeiten nach E13 enthalten haben muss. 50% hätten gereicht. Die 25% E13 hätten aber ggf. keine Auswirkungen auf die E11.
Man muss sich die Arbeitsplatzbeschreibung/übertragenden Aufgaben anschauen und dann eine Bewertung vornehmen. Wenn das Ergebnis >E11 ist kann man aktiv werden.
Daveman:
--- Zitat von: Spid am 04.09.2019 11:05 ---§12 Abs. 1 Satz 3 TV-L
--- End quote ---
Danke!
Dann hat das wohl erstmal keinen Zweck. Ich habe eventuel die Aussicht meine "Aufgestockte" Teilzeit Stelle in Zukunft entfristet zu bekommen. Dann könnte ich dann wohl eher eine Chance haben?!
WasDennNun:
Wieso schließt du das daraus. Es geht dabei nicht um Zeitverträge.
Daveman:
--- Zitat von: WasDennNun am 04.09.2019 19:11 ---Wieso schließt du das daraus. Es geht dabei nicht um Zeitverträge.
--- End quote ---
Jetzt bin ich verwirrt...
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