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Berufshaftpflicht sinnvoll?

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Keeper83:
Also wenn ich mir vorstelle, ich müsste damit rechnen, für jeden Planungs- oder Bauleitungsfehler persönlich in Haftung genommen zu werden, würde ich die Arbeit sofort einstellen! Sowohl bei meinem Arbeitgeber in der PW als auch im ÖD gibt es dafür entsprechenede Versicherungen.
Das gilt mit Sicherheit auch fürs falsch tanken. Wenn das nicht einmal die Woche vorkommt.
Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz ausgeschlossen.

Spid:
Man haftet doch ohnehin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit...

inter omnes:
Um die Falschbetankungsfälle vielleicht einmal in ein rechtes Licht zu rücken:

Auszug aus BVerwG in Leipzig, Urt. v. 02.02.2017, Az. 2 C 22.16:

Das Verwaltungsgericht hat für das Revisionsgericht bindend festgestellt, dass im Bereich des beklagten Polizeipräsidiums zum Zeitpunkt des Vorfalls ausschließlich Dieselfahrzeuge verwendet wurden und dass dem Kläger am Tag des Vorfalls auch bewusst war, mit einem Dieselfahrzeug unterwegs zu sein.

Jedem Kraftfahrzeugführer ist die Bedeutung der unterschiedlichen Kraftstoffarten bekannt. Um gravierende Schäden am Kraftfahrzeug zu vermeiden, leuchtet es jedem Nutzer ein, dass beim Betanken des Fahrzeugs auf die Wahl der richtigen Zapfpistole und damit Kraftstoffart besonders zu achten ist. Dadurch dass sich der Kläger beim Tankvorgang nicht vergewissert hat, die richtige Zapfpistole gewählt zu haben, hat er diejenigen Verhaltenspflichten missachtet, die jedem Kraftfahrzeugführer beim Betanken eines Kraftfahrzeugs ohne weiteres einleuchten.

Wie ich schon in meinem ersten Beitrag schrieb: Ein ansatzweise gewissenhafter Amtswalter braucht keine Sorge vor Regressnahme zu haben. Wer allerdings mit verbundenen Augen oder Gehirnzellen tankt, oder als Kassenmitarbeiter ebenso Überweisungsträger ausfüllt...nunja; dem sei tatsächlich ein entsprechender Abschluss einer Diensthaftpflicht geraten...

Hain:

--- Zitat ---nunja; dem sei tatsächlich ein entsprechender Abschluss einer Diensthaftpflicht geraten...
--- End quote ---
die dann allerdings ebenfalls nicht zahlt, da grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.

Keeper83:

--- Zitat von: Spid am 27.08.2019 08:43 ---Man haftet doch ohnehin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit...

--- End quote ---
Was hälst du denn von der Entscheidung und der Begründung im oben genannten Fall? Wirklich grob Fahrlässig? Würde mich mal interessieren. 

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