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Berufshaftpflicht sinnvoll?

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inter omnes:

--- Zitat von: Hain am 27.08.2019 10:33 ---
--- Zitat ---nunja; dem sei tatsächlich ein entsprechender Abschluss einer Diensthaftpflicht geraten...
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die dann allerdings ebenfalls nicht zahlt, da grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.

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Das ist so pauschal nicht richtig; es gibt durchaus Policen die auch grobe Fahrlässigkeit absichern, Vorsatz ist regelmäßig ausgeschlossen. Hier sollte man dann schon genau darauf achten, wie die Versicherungsmodalitäten sind. Aber ob das jemand zu Leisten vermag, der sich nicht einmal zutraut ein Kfz korrekt zu betanken wage ich zu bewzeifeln.

Spid:

--- Zitat von: Keeper83 am 27.08.2019 10:34 ---
--- Zitat von: Spid am 27.08.2019 08:43 ---Man haftet doch ohnehin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit...

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Was hälst du denn von der Entscheidung und der Begründung im oben genannten Fall? Wirklich grob Fahrlässig? Würde mich mal interessieren.

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Plausibel. Auch aus der Lebenswirklichkeit heraus. Ich habe jahrelang stets wechselnde Fahrzeuge mal mit Otto-, mal mit Dieselmotor gefahren und mich stets vergewissert, welcher Kraftstoff zu tanken war.

Organisator:

--- Zitat von: Hain am 27.08.2019 10:33 ---
--- Zitat ---nunja; dem sei tatsächlich ein entsprechender Abschluss einer Diensthaftpflicht geraten...
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die dann allerdings ebenfalls nicht zahlt, da grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.

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Da stellt sich wirklich die Sinnfrage.
Wenn man nur für Vorsatz / grobe Fahrlässigkeit in Regress genommen werden kann, bedarf es einer Versicherung, die genau das übernimmt. Gibt es sowas?

Skedee Wedee:

--- Zitat von: Keeper83 am 27.08.2019 10:34 ---
--- Zitat von: Spid am 27.08.2019 08:43 ---Man haftet doch ohnehin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit...

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Was hälst du denn von der Entscheidung und der Begründung im oben genannten Fall? Wirklich grob Fahrlässig? Würde mich mal interessieren.

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Nach § 276 Absatz 2 BGB handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Grobe Fahrlässigkeit liegt dementsprechend vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird, indem schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden.

Auf den Falschbetankungsfall BVerwG in Leipzig, Urt. v. 02.02.2017, Az. 2 C 22.16: Der Polizeibeamte hat nicht nur die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen, sondern die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, da ihm bewusst war, dass im Bereich des Polizeipräsidiums zum Zeitpunkt des Vorfalls ausschließlich Dieselfahrzeuge verwendet wurden und ihm ebenfalls bewusst war, mit einem Dieselfahrzeug unterwegs zu sein. Wer daraufhin beim Betanken des Fahrzeugs das Gehirn ausschaltet und auf die Wahl der richtigen Spritsorte nicht achtet, im Ergebnis eine falsche Kraftstoffartbesonders tankt und somit das Dienstfahrzeug beschädigt, handelt grob fahrlässig und ist ersatzpflichtig.

was_guckst_du:
...im deutschen Versicherungswesen gibt es eben auch Versicherungen, die woanders nur Kopfschütteln ernten würden...

...ist wohl der deutschen Mentalität geschuldet, immer und auf allen gebieten auf "Nummer Sicher" gehen zu wollen...auch "German Angst" genannt... 8)

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