Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Berufshaftpflicht sinnvoll?
inter omnes:
--- Zitat von: Organisator am 27.08.2019 10:47 ---
--- Zitat von: Hain am 27.08.2019 10:33 ---
--- Zitat ---nunja; dem sei tatsächlich ein entsprechender Abschluss einer Diensthaftpflicht geraten...
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die dann allerdings ebenfalls nicht zahlt, da grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.
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Da stellt sich wirklich die Sinnfrage.
Wenn man nur für Vorsatz / grobe Fahrlässigkeit in Regress genommen werden kann, bedarf es einer Versicherung, die genau das übernimmt. Gibt es sowas?
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Die Zahl der sinnlosen Versicherungen ist in Deutschland schier grenzenlos, aber es kommt wie schon gesagt auf die konkreten Bedingungen an. Ich möchte nicht ausschließen, dass die überwiegende Zahl der abgeschlossenen Diensthaftpflichtversicherungen einen Leistungsausschluss für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beinhalten.
Skedee Wedee:
Meine enthält nur einen Leistungsausschluss für Vorsatz. ;) Wäre grobe Fahrlässigkeit ebenfalls ausgeschlossen, hätte ich keine Diensthaftpflichtversicherung.
WasDennNun:
--- Zitat von: Skedee Wedee am 27.08.2019 10:50 --- Wer daraufhin beim Betanken des Fahrzeugs das Gehirn ausschaltet und auf die Wahl der richtigen Spritsorte nicht achtet, im Ergebnis eine falsche Kraftstoffartbesonders tankt und somit das Dienstfahrzeug beschädigt, handelt grob fahrlässig und ist ersatzpflichtig.
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Jipp,
erstaunlich nur, dass der Kollege der den Bezahlvorgang machte in "sippenhaft" genommen wurde.
inter omnes:
--- Zitat von: WasDennNun am 27.08.2019 11:32 ---
--- Zitat von: Skedee Wedee am 27.08.2019 10:50 --- Wer daraufhin beim Betanken des Fahrzeugs das Gehirn ausschaltet und auf die Wahl der richtigen Spritsorte nicht achtet, im Ergebnis eine falsche Kraftstoffartbesonders tankt und somit das Dienstfahrzeug beschädigt, handelt grob fahrlässig und ist ersatzpflichtig.
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Jipp,
erstaunlich nur, dass der Kollege der den Bezahlvorgang machte in "sippenhaft" genommen wurde.
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Das hat offensichtlich auch das BVerwG erstaunt: "Der Kläger, der getankt hat, und der Beigeladene, der seine Heranziehung zum Schadensersatz nicht angegriffen hat..."
Keeper83:
--- Zitat von: Spid am 27.08.2019 10:41 ---
--- Zitat von: Keeper83 am 27.08.2019 10:34 ---
--- Zitat von: Spid am 27.08.2019 08:43 ---Man haftet doch ohnehin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit...
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Was hälst du denn von der Entscheidung und der Begründung im oben genannten Fall? Wirklich grob Fahrlässig? Würde mich mal interessieren.
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Plausibel. Auch aus der Lebenswirklichkeit heraus. Ich habe jahrelang stets wechselnde Fahrzeuge mal mit Otto-, mal mit Dieselmotor gefahren und mich stets vergewissert, welcher Kraftstoff zu tanken war.
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Danke!
Heute lässt du fahren und tanken nehm ich an? ;)
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