Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
neue Eingruppierung für Beschäftigte Justiz EG9a
Okidoki:
Die Einzelfälle, die genauso gelagert sind, wurden höhergruppiert. Mich interessiert, was am Arbeitsvorgang durch das Urteil genau berichtigt wurde und wie genau sich das nun auf den Arbeitsplatz in der Serviceeinheit bei der Justiz auswirkt.
Spid:
Nein, sie wurden nicht höhergruppiert. TB sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Sie waren also bereits zuvor in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert.
Okidoki:
Nein sie waren vorher falsch eingruppiert, weil der AG den Arbeitsvorgang anders sah. Aufgrund des Urteils wurde diejenige und alle gleichgelagerten Fälle höhergruppiert.
Spid:
TB können nicht falsch eingruppiert sein, da sie stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind. Die Rechtsmeinung des AG berührt die Eingruppierung des AN in keinster Weise.
Okidoki:
Weiß vielleicht jemand anders eine Antwort? Wir reden hier anscheinend von verschiedenen Dingen.
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