Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufenzuordnung TV-L
Spid:
Der AG äußert hinsichtlich der einschlägigen Berufserfahrung auch nur eine Rechtsmeinung, ein Ermessen kommt ihm nicht zu. Eine ggfs. unzutreffende Rechtsmeinung kann er auch später noch korrigieren.
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