Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Nachvertragliche Pflichten?
NRW83:
Das sehe ich weiterhin anders. Das Weisungsrecht hat Grenzen und gilt nur im Rahmen der Tätigkeit. Die von Dir angeführte Stiftfarbe ist eine Organisationsfrage und völlig unproblematisch. Auch kann der AG meine Tätigkeit ändern und mich zum Bau- oder Pressedezernenten o.ä. machen. Und wenn das Teil meiner Tätigkeit ist muss ich natürlich auch, was ich oben aber auch nicht in Frage gestellt habe, Pressetermine durchführen und die politischen Leitlinien des BM vertreten und insoweit (!) mir auch Zitate vorgeben lassen. Mich aber zur persönlichen Verabschiedung vor die Presse zu stellen, grinsend auf heile Welt zu machen und mir noch Zitate zu meinem persönlichen Verhältnis zum Vorgesetzten in den Mund legen lassen, wie toll man sich doch verstanden habe und wie sehr ich es bedaure, woanders hinzugehen ist von keiner vorstellbaren Tätigkeit gedeckt, sondern vielmehr Zwang mich am Wahlkampf des BM zu beteiligen und von mir nicht geteilte Meinungen außerhalb (!) meiner Tätigkeit zu vertreten. Und deshalb bin ich weiterhin der Ansicht, dass da eine Grenze überschritten ist. Auch wenn ich zu vielem angewiesen werden kann, bin ich auch als leitender Mitarbeiter nicht der willenlose Sklave des BM.
Spid:
Und hier ist es eine Frage der Außendarstellung des AG und somit völlig unproblematisch. Wer nicht möchte, daß einem ein anderer inhaltlich vorgibt, wie die Arbeitszeit zu verbringen ist, muß sich selbständig machen.
MrRossi:
--- Zitat von: Spid am 05.09.2019 09:41 ---Und hier ist es eine Frage der Außendarstellung des AG und somit völlig unproblematisch. Wer nicht möchte, daß einem ein anderer inhaltlich vorgibt, wie die Arbeitszeit zu verbringen ist, muß sich selbständig machen.
--- End quote ---
Ich kann nicht glauben, dass mir vorgegeben werden könnte zu behaupten, dass ich bedauere wegzugehen.
Spid:
Warum denn nicht?
werop:
--- Zitat von: Spid am 05.09.2019 10:10 ---Warum denn nicht?
--- End quote ---
auch wenn sichs blöd anhört: Meinungsfreiheit?
Und wenn das doch so ist, wie du es darstellst, bezieht sich das dann aber nur auf die Arbeitsplatze mit vergleichbarer Außendarstellung?
Wie war das noch mal mit den Mitarbeitern, die in Sozialen Medien schlecht über ihren Arbeitgeber gesprochen haben? Da gab es doch bereits mehrere Fälle, die öffentlich diskutiert wurden (kann natürlich auch eine regionale Sache gewesen sein)
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