Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Nachvertragliche Pflichten?
MrRossi:
Da gibs kein "und"
Spid:
Dann bleibt es also bei Deiner unbeachtlichen Vorbringung?
MrRossi:
--- Zitat von: Spid am 05.09.2019 11:58 ---Dann bleibt es also bei Deiner unbeachtlichen Vorbringung?
--- End quote ---
sicher bleibt es dabei, warum sie jedoch unbeachtlich sein soll ist unverständlich oder falsch. Nicht in einem Pressetermin zu behaupten dass man, aufgrund einer persönlichen Entscheidung, bedauere zu gehen, ist keine Verletzung der Loyalitätspflicht. Zu behaupten dass es ein mieser Laden ist mit Sicherheit.
Spid:
Du übersiehst bei Deiner mangelhaften Argumentation völlig, daß es überhaupt nicht um Loyalitätspflicht geht. Mithin ist die Vorbringung unbeachtlich. Es geht vielmehr um das Direktionsrecht des AG, da es sich hier um die inhaltliche Ausgestaltung der Arbeitszeit geht. In Deiner Freizeit kannst Du Dich dann wieder Deinen Gefühlchen widmen.
MrRossi:
--- Zitat von: Spid am 05.09.2019 12:21 ---Du übersiehst bei Deiner mangelhaften Argumentation völlig, daß es überhaupt nicht um Loyalitätspflicht geht. Mithin ist die Vorbringung unbeachtlich. Es geht vielmehr um das Direktionsrecht des AG, da es sich hier um die inhaltliche Ausgestaltung der Arbeitszeit geht. In Deiner Freizeit kannst Du Dich dann wieder Deinen Gefühlchen widmen.
--- End quote ---
Das Direktionsrecht deckt aber sicher nicht ab, mitzuteilen, wie ich zu meinen persönlichen Entscheidungen stehe.
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