Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Frage zum Garantiebetrag
Spid:
Ändert nichts an der Rechtswidrigkeit - und das Günstigkeitsprinzip war auch schon vor 40 Jahren eine Kollisionsregel, bedurfte also auch bereits dann eine Normenkollision. Hier kollidieren keine Normen, das würde aber bspw. dann geschehen, wenn AG und AN eine solche Besserstellung vereinbarten. Daran fehlt es hier.
Isie:
Der Arbeitgeber leistet bewusst und beabsichtigt eine Zahlung. Der Arbeitnehmer nimmt sie an. Alles gut.
Oder der Arbeitnehmer nimmt sie nicht an, auch gut.
Spid:
Nein, hier eben nicht. Natürlich könnte die Vereinbarung auch implizit geschlossen werden, auch durch konkludentes Handeln. Daran fehlt es aber auf AN-Seite, wenn für diesen überhaupt nicht ohne weiteres erkennbar ist, daß der AG ein Angebot gemacht hat, das es anzunehmen oder abzulehnen gilt. Die Durchführungshinweise richten sich schließlich nicht an ihn, sie richten sich an die eigene Personalverwaltung.
WasDennNun:
Und was hilft das dem TB?
Es kann jederzeit dieses Geld der letzten 6 Monate zurückgefordert werden.
Isie:
Aber nicht, wenn der Arbeitgeber bewusst so gezahlt hat. Das mag im Nachhinein schwer zu beweisen sein, deshalb ist es sicherlich sinnvoll, sich bei Zweifeln an der Richtigkeit einer Zahlung bestätigen zu lassen, dass die Zahlung tatsächlich zusteht.
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