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Zukunft öffentlicher Dienst?

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Spid:
Nein, die Zusatzversorgung ist nicht freiwillig. Sie ist durch Tarifvertrag verpflichtend und in ihrer Durchführung festgelegt.

Wie soll ich beurteilen, ob ein ungenannter AG tatsächlich nicht nur die Absicht hat, ein befristetes Arbeitsverhältnis unbefristet fortzusetzen, sondern diese Absicht in einem Zeithorizont von mehr als einem Jahr auch tatsächlich in die Tat umsetzen wird?

Max:
Die VBL ist Pflicht. Freu dich,  da können diese "Fat Cats" im öD richtig absahnen ::)
Bei 3000 Brutto/1000*1,1 Altersfaktor (sinkt nach Alter bis 0,8)*4 = 12 Euro monatliche Bruttorente. Rentiert sich überhaupt nicht.
Eine Garantie der Entfristung gibt es nicht.

WasDennNun:
Es ist arg unwahrscheinlich, dass du mehr als Stufe 1 bekommst, da du ja noch auszubilden bist.
Man kann ja davon ausgehen, dass du keine einschlägige Berufserfahrung hast.
Und förderliche Zeiten würde man dir wohl nur anerkennen, wenn du der einzige taugliche Kandidat bist und klar sagst: Ich kommen nur wenn ich Stufe x erhalte.

Die VBL als bAV ist ein nettes Zubrot, bezogen auf das was du von deinem Brutto hinzupackst. Einige würden mit dem Geld per Aktionengeschäfte sich möglicherweise eine höhere Rendite erarbeiten. Lohnt aber nicht als Argumentation, da man dem eh nicht entfliehen kann.

öD Tarife bei Versicherungen kannst du dir ja mal selber bei Vergleichsportalen anschauen, ob da was geht. Auch bei Banken kann es von Vorteil sein für Darlehen, aber das als Grund zu nehmen ist auch Unsinn.

Andere Vorteile: wie Arbeitszeitmodel, Umgang mit Arbeitsdruck, .....
ist alles abhängig von der Dienststelle, den Referatsleitern etc.
Ich kann kommen und gehen wie ich will, muss nur meine direkten Kollegen informieren. Andere haben Kernarbeitszeiten.
Gekündigt wurde in meinem Umfeld auch noch nie jemand wegen Minderleistung, noch nicht mal eine angebrachte und tarifliche mögliche Verlängerung der Stufenlaufzeit wurde gemacht. Da ist man safe.

Übernahme? Demographischer Wandel blablba,.... Alterstruktur in den Ämter,.... Personalmangel ..... , fehelnde Beamten und damit Verlagerung auf Tarifbeschäftigte, ....
Glaskugel an: Übernahme wahrscheinlich, wenn man keine obergraupe ist.

Um welchen Bereich geht es denn? in welchen Bundesland.
In Niedersachsen werden z.B. gerade diverse FA fusioniert.

Zappato:

--- Zitat von: Max am 14.09.2019 20:05 ---Die VBL ist Pflicht. Freu dich,  da können diese "Fat Cats" im öD richtig absahnen ::)
Bei 3000 Brutto/1000*1,1 Altersfaktor (sinkt nach Alter bis 0,8)*4 = 12 Euro monatliche Bruttorente. Rentiert sich überhaupt nicht.
Eine Garantie der Entfristung gibt es nicht.

--- End quote ---

Ganz so übel ist die VBL nun auch nicht, gemessen an dem Eigenbeitrag, den man dafür leisten muss. Mit 49 ist der Altersfaktor natürlich eher schlecht. Wenn man mal von Stufe 1 in E6 ausgeht und (ohne Tarifsteigerungen) einfach hochrechnet, kann man etwas mehr als 200 € Bruttorente daraus erwarten. Klingt wenig? Klar, aber für 200 € monatliche Rente muss man über den Daumen gepeilt 60.000 € Anlagevermögen haben. Das muss man dann mit 49 erstmal aufbauen, wenn man die Schwankungen am Aktienmarkt aufgrund der Zeit vielleicht nicht mehr aussitzen kann. In E6/1 beträgt der VBL Eigenbeitrag keine 50 € pro Monat. Bitte mal die Rendite überlegen, wie man mit 50 € Sparrate pro Monat in 18 Jahren (Rente mit 67) noch auf 60.000 € Anlagevermögen kommen möchte.

Spid:
Ob irgendein Beitrag - ob in den staatlichen Zwangsversicherungssystemen oder in der bAV - nominell vom AG oder vom AN getragen wird, ist doch Augenwischerei. Der AN muß immer das AG-Brutto erwirtschaften/wert sein, sonst gibt es ihn nicht. Mithin gehört auch der AG-Teil zum Eigenbeitrag, der zu berücksichtigen ist.

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