Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Abmahnung rechtens?
Spid:
Die Hauptpflicht gilt doch beiderseits uneingeschränkt.
WasDennNun:
Unfälle auf dem Klo sind doch Privatangelegenheit.
Spid:
Ja, weil der AN seiner Hauptpflicht entschuldigt nicht nachkommt. Die Hauptpflichten bleiben aber bestehen.
Pan Tau:
Dann bewegen sich viele User hier ja auf sehr dünnem Eis, denn eine Aktivität in diesem Forum während der Dienstzeit stellt bereits eine abmahnfähige Verletzung der Hauptpflicht dar.
Wie sähe es beispielsweise in der Mittagspause aus- wären Aktivitäten im Internet da grundsätzlich erlaubt? Oder beispielsweise auf einer Dienstfahrt, wenn man als Beifahrer mitfährt?
WasDennNun:
--- Zitat von: Pan Tau am 16.09.2019 13:06 ---Dann bewegen sich viele User hier ja auf sehr dünnem Eis, denn eine Aktivität in diesem Forum während der Dienstzeit stellt bereits eine abmahnfähige Verletzung der Hauptpflicht dar.
--- End quote ---
Sofern es nicht im Rahmen seiner Tätigkeiten und Aufgaben geschieht. So könnten Personalräte sicherlich sich hier als "Weiterbildung" tummeln, ohne das es abmahnbar wäre.
--- Zitat ---Wie sähe es beispielsweise in der Mittagspause aus- wären Aktivitäten im Internet da grundsätzlich erlaubt? Oder beispielsweise auf einer Dienstfahrt, wenn man als Beifahrer mitfährt?
--- End quote ---
Wenn man in seiner Mittagspause am Schreibtisch sitzt und per Handy hier rumlungert?
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