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Abmahnung rechtens?

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Spid:
Die Verhältnismäßigkeit der Abmahnung ergibt sich aus der Verletzung der Hauptpflicht. Mithin ließe sich das nicht trennen.

inter omnes:
Grundsätzlich ja, aber nicht in jedem Einzelfall. Der vorliegende wäre m.E. ein solcher.

Spid:
Und m.E.n. eben nicht.

Laemat:
du hast eigentlich nur einen Fehler gemacht, du hast es zugegeben...

Kein Mensch in deiner Verwaltung kann unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit nachweisen, dass du persönlich den Post bei Facebook geschrieben hast.

Fragmon:
Wenn die Hauptpflichten/Nebenpflichten des AN für die Dauer der Toilettenzeit gilt müsste dann eigentlich auch die HP/NP des AG gelten, d.h. Absicherung bei Unfällen?

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