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Abmahnung rechtens?

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inter omnes:
In deinem Beispiel ist das auch zutreffend, im hier geschilderten Fall aufgrund der von mir dargelegten Besonderheiten aber nicht. Die Hauptleistungsflicht ruht faktisch während des Toilettenganges, womit es denklogisch unmöglich ist, gegen diese zu verstoßen. In deinem Beispielsfall könnte und darf der Arbeitgeber aber den AN während des Uptdates aber selbstverständlich auch mit anderweitigen Aufgaben betrauen.

Spid:
Ob sie faktisch ruht, kann dahingestellt bleiben. Sie ruht rechtlich nicht - und darauf kommt es an.

inter omnes:

--- Zitat von: Spid am 15.09.2019 22:36 ---Ob sie faktisch ruht, kann dahingestellt bleiben. Sie ruht rechtlich nicht - und darauf kommt es an.

--- End quote ---

Bleibt abzuwarten wie das die Rechtsprechung sieht.

Spid:
Der Rechtsprechung des BAG zur Sozialadäquanz ist jedenfalls kein Ruhen der Hauptpflicht zu entnehmen. Der Umstand, daß es eine Duldungspflicht des AG sieht, spricht deutlich eher für entschuldigte Nichterfüllung als für eine Suspendierung der Pflicht.

inter omnes:
Ich persönlich würde wie schon angedeutet den Fall auch eher über die Verhältnismäßigkeit lösen, als über die Frage der Verletzung der Hauptleistungspflicht, um in keine all zu rechtsphilosophischen Fahrwasser zu gelangen.

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