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[BY] Prüfung Verbeamtung Tarifbeschäftigter (sinnvoll?)

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FloMUC:
Hallo zusammen,

nach > 10 Jahren als Angestellter (kommunal) wechsele ich nun die Behörde (auch Kommune) im Tarifbeschäftigtenverhältnis, jedoch in einen anderen Arbeitsbereich.

Meine neue Tätigkeit wäre grundsätzlich auch im Beamtenverhältnis möglich (und eigentlich sogar üblich) und mich würde interessieren wer prüft, ob eine Verbeamtung bei meinen Rahmenbedingungen (43 Jahre, war in der Vergangenheit im Rahmen einer Ausbildung in den 90ern schon mal für drei Jahre verbeamtet) überhaupt noch Sinn machen würde. Insbes. in Bezug auf Altersversorgung, KV (PKV) etc.
So viel ich weiß ist die Grenze bei 45 Jahren, so daß ich das jetzt natürlich gerne nochmal klären würde.

Derzeit EG 9/4, bei der neuen Dienstelle EG 8/4 (ja ist weniger, ich weiß... ;))

Prüft so etwas die Personalverwaltung auf Antrag oder wie geht man so etwas sinnvollerweise an?

Vielen Dank schon mal!

Grüße

was_guckst_du:
...eine Verbeamtung auf einer EG 8 Stelle würde (da Verbeamtung allgemein im sogen. Eingangsamt durchgeführt wird) in A5/A6 erfolgen (wenn es nicht länderspezifische Sonderregelungen dazu gibt)...

...das wäre zuerst abzuklären...eine schnelle Beförderung wäre auch nicht möglich...bei deinem Einstiegsalter wäre die PKV relativ hoch....du solltest da mal auf deine Lebensarbeitszeit eine fiktive Rechnung durchführen (mögliche Beförderungen, Pensionsansprüche, anrechenbare Rentenansprüche, Kv etc)....

bettelmusikant:

--- Zitat von: FloMUC am 18.09.2019 11:50 ---Hallo zusammen,

nach > 10 Jahren als Angestellter (kommunal) wechsele ich nun die Behörde (auch Kommune) im Tarifbeschäftigtenverhältnis, jedoch in einen anderen Arbeitsbereich.

Meine neue Tätigkeit wäre grundsätzlich auch im Beamtenverhältnis möglich (und eigentlich sogar üblich) und mich würde interessieren wer prüft, ob eine Verbeamtung bei meinen Rahmenbedingungen (43 Jahre, war in der Vergangenheit im Rahmen einer Ausbildung in den 90ern schon mal für drei Jahre verbeamtet) überhaupt noch Sinn machen würde. Insbes. in Bezug auf Altersversorgung, KV (PKV) etc.
So viel ich weiß ist die Grenze bei 45 Jahren, so daß ich das jetzt natürlich gerne nochmal klären würde.

Derzeit EG 9/4, bei der neuen Dienstelle EG 8/4 (ja ist weniger, ich weiß... ;))

Prüft so etwas die Personalverwaltung auf Antrag oder wie geht man so etwas sinnvollerweise an?

Vielen Dank schon mal!

Grüße

--- End quote ---

Die Prüfung obliegt alleine dir, ob es sinnvoll ist oder nicht. Die Personalabteilung kann dir höchstens Rahmenbedingungen nennen, aber natürlich (jedenfalls nicht offiziell) keine Empfehlung aussprechen, da doch auch viele individuelle Gegebenheiten zu beachten sind (familiäre Situation, anrechenbare ruhegehaltfähige Vordienstzeiten, PKV, usw. usf.)

SchnuckiMaus:
(B) Hallo Zusammen,
bin gerade neu dazu gekommen. Ja so eine Frage stellt sich mir auch gerade. Ich bin allerdings noch ein wenig älter. Aber in unserer Behörde (Bund) wird man noch bis mit 50 Verbeamtet. Gibt es da bei den PKV tatsächlich eine Grenze? Ich weiß auch nicht wo man sich das mal durchrechnen lassen kann. Also ich würde mit der A6 Stufe 7 anfangen. Zu Stufe acht ist ja nicht mehr viel, weil ich da ja schon 2,5 Jahre drin bin, oder zählt das dann anders? Aber wenn ich tatsächlich alle 4 Jahre mit einer Beförderung rechnen könnte, komme ich ja nicht mehr alszu weit. :-\
Es sei denn, ich qualifiziere mich weiter und kann somit in eine andere Gruppe kommen.
Kennt sich jemand mit den PKV etwas aus? Also eine Gesundheitsangabe muss man ja auch machen, mich würde mal interessieren wo bzw. wie ich das kann, ohne ein Eröffnungsangebot zu bekommen. Es geht da ja auch nach Alter und den Bonus. Wenn ich da zu hoch komme, ist fraglich ob sich das lohnt. Jedenfalls am Anfang wohl nicht, wenn ich dann mehr bekomme, eventuell. Aber das ist die Frage.

Danke schon mal

clarion:
Hallo,

eine Verbeamtung in einem relativ hohen Lebensalter lohnt nur, noch wenn man auch eine hohe Besoldung bekommt. Der Grund ist der, dass man im höheren Alter evtl. schon das eine oder andere aktenkundliche Gesundheitsproblem hatte oder hat. Hinzu kommt, dass die PKVen verpflichtet sind, aus den monatliche Beiträgen Altersrückstellungen zu bilden, damit die Beiträge nach der Pensionierung nicht ins Uferlose steigen. Wenn man erst spät einsteigt bleibt viel weniger Zeit die Altersrückstellungen aufzubauen, so dass man monatlich mehr bezahlt.

Sollte men gesundheitlich angeschlagen oder auch behindert sein, so muss man damit rechnen, dass man "nur" die beihilfekonformen Basistarife bekommt, siehe auch: https://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/oeffnungsaktion-der-pkv-fuer-beamte-und-angehoerige/

Ich selbst bin mit Anfang 40 verbeamtet worden und zahle in dem beihilfekonformen Basistarif plus Zusatzversicherung für Zähne monatlich ca. 320€.

Darauf, dass man die das Eingangsamt und die Beförderungsämter der Reihe nach durchlaufen muss, wurde ja schon hingewiesen.

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