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[BY] Prüfung Verbeamtung Tarifbeschäftigter (sinnvoll?)

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SchnuckiMaus:
Hallo Clarion,
hmmm, das hört sich ja nicht so positiv an. Wie kann ich denn meine späteren Pensionsansprüche prüfen?? Irgendwer muss einem doch da in allen Fragen beraten können oder? Eine Berechnung der Bezüge habe ich schon vornehmen lassen, aber was die PKV betrifft bin ich noch ganz uninformiert. Da müsste ich auch wegen deren Bonus oder so mal nachfragen, wie hoch der Beitrag für  mich wäre.
Insgesamt dachte ich, wenn ich so ca. 20 Jahre noch als Beamtin arbeiten würde, könnte sich das noch lohnen. Ich habe dann ja gerade mal 25 Jahre als TB gearbeitet, also nur 5 Jahre mehr.
Puhh, sich da durchzuwurschteln ist nicht gerade einfach.

Grüße

clarion:
Hallo,

ich habe mich bei der Verbraucherzentrale beraten lassen, hauptsächlich zur PKV, da kamen aber auch einige Dinge zur Besoldung und späteren Pension zur Sprache. Die 60€ waren gut angelegtes Geld. Die Dame kannte sich gut aus.

Gut wäre auch eine Beratung der Besoldungstselle gewesen. Blöderweise berät die NLBV in Niedersachsen erst ab 55plus. Vielleicht ist die Besoldungsstelle in Deinem Bundesland bereitwilliger. Die Personalstelle deiner bisherigen Amtes/Behörde kann Dich evtl. auch beraten. Nur soviel, die Pension richtet sich nach dem letzten Beförderungsamt, das man innehat und nicht wie bei den Rentnern nach dem durchschnittlichen Lebensverdienst.

Bastel:

--- Zitat von: bettelmusikant am 18.09.2019 13:36 ---
--- Zitat von: FloMUC am 18.09.2019 11:50 ---Hallo zusammen,

nach > 10 Jahren als Angestellter (kommunal) wechsele ich nun die Behörde (auch Kommune) im Tarifbeschäftigtenverhältnis, jedoch in einen anderen Arbeitsbereich.

Meine neue Tätigkeit wäre grundsätzlich auch im Beamtenverhältnis möglich (und eigentlich sogar üblich) und mich würde interessieren wer prüft, ob eine Verbeamtung bei meinen Rahmenbedingungen (43 Jahre, war in der Vergangenheit im Rahmen einer Ausbildung in den 90ern schon mal für drei Jahre verbeamtet) überhaupt noch Sinn machen würde. Insbes. in Bezug auf Altersversorgung, KV (PKV) etc.
So viel ich weiß ist die Grenze bei 45 Jahren, so daß ich das jetzt natürlich gerne nochmal klären würde.

Derzeit EG 9/4, bei der neuen Dienstelle EG 8/4 (ja ist weniger, ich weiß... ;))

Prüft so etwas die Personalverwaltung auf Antrag oder wie geht man so etwas sinnvollerweise an?

Vielen Dank schon mal!

Grüße

--- End quote ---

Die Prüfung obliegt alleine dir, ob es sinnvoll ist oder nicht. Die Personalabteilung kann dir höchstens Rahmenbedingungen nennen, aber natürlich (jedenfalls nicht offiziell) keine Empfehlung aussprechen, da doch auch viele individuelle Gegebenheiten zu beachten sind (familiäre Situation, anrechenbare ruhegehaltfähige Vordienstzeiten, PKV, usw. usf.)

--- End quote ---

Wo stellt man den prinzipiell den Antrag auf Verbeamtung? Dachte man macht das bei der Personalverwaltung?

ChrBY:

--- Zitat von: clarion am 29.09.2019 17:14 ---Sollte men gesundheitlich angeschlagen oder auch behindert sein, so muss man damit rechnen, dass man "nur" die beihilfekonformen Basistarife bekommt
--- End quote ---

Vorsicht mit dem Begriff »Basistarif«. Dieser ist etwas ganz anderes, und zwar ein auf den Höchstbeitrag zur GKV gedeckelter und von den Leistungen her der GKV ähnlicher PKV-Tarif für Rentner, die durch schlechte Tarif- und/oder Versichererwahl in jungen Jahren ihren normalen PKV-Beitrag nicht mehr stemmen können.

Im Rahmen der Öffnungsaktion erhält man hingegen einen vollwertigen PKV-Tarif ohne niedrigere Leistungen. Im Gegensatz zum Versicherten im Basistarif kann ein Beamter, der über die Öffnungsaktion privat versichert ist, ganz normal als Privatpatient zum Arzt, Zahnarzt oder ins Krankenhaus. Einzig und allein bei den Bausteinen »Einbettzimmer« und »Krankenhaustagegeld« wird im Rahmen der Öffnungsaktion in der Regel ein Abschluß verweigert. Tarife, die den Höchstsatz (3,5fach) der GOÄ/GÖZ erstatten, oder Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer sind aber meist kein Problem (letzteres nur, wenn die Beihilfevorschriften des Dienstherrn eine Beihilfefähigkeit vorsehen).

Und wem das zu lang war, hier die Kurzfassung: Nimmt man die Öffnungsaktion in Anspruch, führt dies praktisch immer zu folgendem Szenario: Man bekommt für einen Risikozuschlag von 30 % einen vollwertigen PKV-Schutz. Nur aufs Einzelzimmer muß man verzichten.

clarion:
Auf Chefarzt und Zweibettzimmer muss man im Rahmen der Öffnungsaktion auch verzichten! Außerdem bekommt man nur das erstattet, was die Beihilfe zahlt. Beihilfeergänzungstarife werden nämlich auch nicht angeboten! Da die Beihilfe in etwa das bezahlt, was die GKV bezahlt, ist der Begriff Basistarif m.E. durchaus angemessen!

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