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[BY] Prüfung Verbeamtung Tarifbeschäftigter (sinnvoll?)

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Organisator:

--- Zitat von: clarion am 02.10.2019 08:37 ---Da die Beihilfe in etwa das bezahlt, was die GKV bezahlt, ist der Begriff Basistarif m.E. durchaus angemessen!

--- End quote ---

Was hast Du denn für eine Beihilfe? In der Regel zahlt die Beihilfe doch den 2,3 - 3,5 - fachen Satz. Die KV nur den einfachen Satz...

ChrBY:

--- Zitat von: clarion am 02.10.2019 08:37 ---Auf Chefarzt und Zweibettzimmer muss man im Rahmen der Öffnungsaktion auch verzichten! Außerdem bekommt man nur das erstattet, was die Beihilfe zahlt. Beihilfeergänzungstarife werden nämlich auch nicht angeboten! Da die Beihilfe in etwa das bezahlt, was die GKV bezahlt, ist der Begriff Basistarif m.E. durchaus angemessen!

--- End quote ---
Alle drei Aussagen kann man so nicht stehenlassen:

1. Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer können beim Bund, in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Rahmen der Öffnungsaktion versichert werden.
2. Beihilfeergänzungstarife werden auch zu Tarifen, die im Rahmen der Öffnungsaktion abgeschlossen werden, angeboten. Allerdings gilt für sie dann weder ein Kontrahierungszwang noch eine Begrenzung der Risikozuschläge auf 30 %.
3. Wer im Rahmen der Öffnungsaktion in die PKV wechselt, bekommt einen vollwertigen PKV-Tarif (also bis zum Höchstsatz (= 3,5fach) der GOÄ/GOZ) und kann somit ganz normal als vollwertiger Privatpatient zum Arzt, zum Zahnarzt oder ins Krankenhaus.

Wer hingegen im Basistarif versichert ist, ist nur bis zum 1,2fachen Satz (!) abgesichert und kann folglich nicht als normaler Privatpatient zum Arzt, da er vor jedem Arztbesuch darum betteln muß, zum 1,2fachen Satz behandelt zu werden. Dies ist ein himmelweiter Unterschied und hat mit dem vollwertigen PKV-Schutz, den man im Rahmen der Öffnungsaktion erhält, nichts zu tun.

clarion:
Fakt ist in meiner Bundesland zahlt die Beihilfe nicht den Chefarzt und Zweibettzimmer, ergo die PKV auch nicht. Und nein der BE Tarif wurde nach der Gesundheitsprüfung nicht mehr angeboten, im Vorgespräch mit dem Vertreter war das noch anders. Den 3,5 fachen Satz habe ich. Da die Beihilfe insgesamt aber auch nur die Medikamente und Hilfsmittel bezahlt, die auch die GKV bezahlt, bin ich einem GKV- Versicherten nicht besser gestellt. Dass ich beim Arzt bevorzugt behandelt würde ist auch nicht so, man muss erst einmal überhaupt einen Arzt mit freien Kapazitäten finden. Für mich ist der einzige Unterschied zur GKV das Gelaufe mit den Rechnungen!

Das Wort “vollwertiger PKV-Schutz“ ist für mich Hohn! Insbesondere deswegen weil ich ohne Behinderung einen besseren KV- Schutz für weniger Geld bekommen hätte. Selbstredend würde ich eine Bürger Versicherung für alle ohne jede Ausnahme begrüßen. Die GKV ist besser als der Ruf.

WasDennNun:

--- Zitat von: clarion am 02.10.2019 16:26 ---Dass ich beim Arzt bevorzugt behandelt würde ist auch nicht so, man muss erst einmal überhaupt einen Arzt mit freien Kapazitäten finden.

--- End quote ---
Nun ja, das kommt drauf an.
Ich habe es in meinem Bekanntenkreis noch nicht erlebt, das der Orthopäde beim Radiologen für einen MRT Termin anruft und man bzgl. des Termins die Frage gestellt bekommt, geht es heute nachmittag oder lieber morgen früh.
Als PKVler, mir schon mehrfach passiert.
Traurig aber war.

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