Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung IT ab 2021
WasDennNun:
Stelle einen Antrag, dass du nach der neuen EGO Eingruppiert werden willst.
Sofern deine aktuellen auszuübenden Tätigkeiten zu einer höheren EG führen, dann bist du ab dem 1.1. in dieser eingruppiert.
Wenn dein AG dir jedoch mit dem Änderungsvertrag nach dem 31.12. neue Tätigkeiten übertragen hat, dann bist du jetzt schon in der neuen EGO und sofern der AG sich irrt bzgl. der Eingruppierung, dann kannst du nur noch das Geld der letzten 6 Monate fordern.
XTinaG:
Da die Eingruppierung grundsätzlich tariflich festgelegt ist und grundsätzlich einzelvertraglich nicht geregelt werden kann, entfaltet der genannte Vertrag grundsätzlich auch keine Relevanz. Ausnahmsweise war aber die Eingruppierung für viele Beschäftigte in der IT, deren Tätigkeitsbild einem Ausbildungsberuf in der IT entspricht, tariflich nicht geregelt. Diese Beschäftigten wurden meist vergütet wie Techniker, ohne daß sie eingruppiert waren. Das führt zu einem automatischen Wirksamwerden der neuen Eingruppierungsmerkmale in der IT ohne Antrag des Beschäftigten, da es zuvor keine Eingruppierung im enstprechenden Abschnitt der EGO gab und somit auch keinen Bestandsschutz. Sofern die alte, vertraglich vereinbarte Vergütung nicht günstiger ist als die neue Eingruppierung, erfolgt also die Vergüung entsprechend der neuen Eingruppierung. Möglicherweise hat der Arbeitgeber also sclicht alles richtig gemacht. Auch wenn man das kaum glauben mag.
biene78:
Hallo liebes Forum,
ich wurde gerade durch unseren Personalrat auf das Thema aufmerksam und bin in diesem Forum gelandet.
Mir waren zum Jahreswechsel vorübergehende höhere Tätigkeiten zugeordnet, für die ich auch eine Zulage eine Entgeltgruppe nach oben erhalten habe. Die vorübergehende höhere Tätigkeit erfüllt auf jeden Fall die Kriterien für eine bessere Einstufung. Aber bringt mir das etwas?
Oder gibt es "darunter" die eigentliche Stelle, die ich zum 01.01. gar nicht ausgeübt habe? Würde die dann relevant sein? Dann müsste ich die Stellenbeschreibung noch mal suchen und hoffen, dass mir die etwas bringt. Oder hab ich durch die vorübergehende Tätigkeit Pech, dass gar nichts richtig gilt, weil man mir danach irgendwas zuweisen kann?
Vielleicht hat ja jemand mit so einem Fall Erfahrung und würde die teilen?
WasDennNun:
Wenn dein AG die vorübergehende übertragende Tätigkeiten nicht nach der neuen EGO und/oder falsch beurteilt hat, dann solltest du schleunigst das Dir zustehende Entgelt einfordern.
Denn dann ist ja die Zulage falsch berechnet worden.
Geld gibt es allerdings nur für die letzten 6 Monate, wg §37, aber vielleicht ist ja der AG kulant.
Deine Eingruppierung richtet sich nach deine eigentlichen Tätigkeiten, sollte diese durch die neue EGO zu einer höheren EG führen, dann musst du noch dieses Jahr den Antrag stellen, damit du später auch das Entgelt in dieser höhe erhältst.
Sonst bleibst du in der alten EGO gefangen bist du neue auszuübende Tätigkeiten übertragen bekommst.
biene78:
Hallo liebes Forum,
die Zulage hat mein AG zum Glück richtig berechnet.
Ich bin mir mit den eigentlichen Tätigkeiten unsicher. Hintergrund ist, dass ein Teil meines Sachgebiets letztes Jahr einfach organisatorisch und räumlich einem anderen Ministerium zugeordnet wurde und dabei mein Vorgesetzter gewechselt hat. Meine höheren Tätigkeiten sind die gleichen wie im alten Ministerium. Mein Vorgesetzter meinte mal, er kenne gar nicht meine eigentliche Tätigkeiten und wenn meine höheren Tätigkeiten enden, bekomme ich einfach neue Tätigkeiten. Jetzt frage ich mich, ob es vielleicht sein kann, dass beim Ministerienwechsel meine eigentlichen Tätigkeiten (die es weiterhin im alten Ministerium gibt) nicht mitgewechselt sind und ich vielleicht eigentliche Tätigkeiten habe, die ich gar nicht kenne. Oder hätte man mir eine Veränderung der eigentlichen Tätigkeiten auch direkt mitteilen müssen?
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