Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Eingruppierung IT ab 2021

<< < (208/239) > >>

XTinaG:
Beide Fallgruppen sind tariflich völlig gleichwertig.

TVWaldschrat:

--- Zitat von: WasDennNun am 14.12.2021 06:44 ---
Um E12 ohne Leitungsfunktion zu erreichen müssen die Tätigkeiten zunächst 50% besondere Leistungen erfüllen, also FG2

--- End quote ---

--- Zitat von: XTinaG am 14.12.2021 07:35 ---Beide Fallgruppen sind tariflich völlig gleichwertig.

--- End quote ---

Klingt so ja erstmal widersprüchlich. Warum sollten FG1 und FG2 gleichwertig sein, wenn eine der Fallgruppen eine Höhergruppierung vereinfacht?

WasDennNun:

--- Zitat von: TVWaldschrat am 14.12.2021 12:42 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 14.12.2021 06:44 ---
Um E12 ohne Leitungsfunktion zu erreichen müssen die Tätigkeiten zunächst 50% besondere Leistungen erfüllen, also FG2

--- End quote ---

--- Zitat von: XTinaG am 14.12.2021 07:35 ---Beide Fallgruppen sind tariflich völlig gleichwertig.

--- End quote ---

Klingt so ja erstmal widersprüchlich. Warum sollten FG1 und FG2 gleichwertig sein, wenn eine der Fallgruppen eine Höhergruppierung vereinfacht?

--- End quote ---
beide sind gleichwertig, weil es monetär keinen Unterschied.

WasDennNun:
Und wenn man in der FG1 ist, dann kann man nicht in EG12 (ohne Leitungsfunktion) kommen.
Und FG2 macht es nicht einfacher in die EG12 zu kommen, sondern ist einfach nur Voraussetzung dafür, dass man in die EG12 kommt.
Das es diese beide FGs gibt hat nur den Grund, dass es einfacher ist in die EG11 zu kommen.
Insofern könnte man argumentieren, dass monetär die FG1 wertvoller ist, weil sie es einfacher macht, dass man in die EG11 kommt. Aber nur aus der Sicht eines EG10er

Fazit:
EG11FG1 ist wertvoller für den EG10er der in die EG11 will
EG11FG2 ist wertvoller für den EG11er der in die EG12 will
Bei welcher EG bekommt man mehr Geld ?
Richtig bei der EG12 FG1, da EG12 > EG11 > EG10

genug bullshit gebrabbelt??

XTinaG:
Der E11er in Fg. 1 kann unter genau denselben Voraussetzungen in E12 kommen wie der E11er in Fg. 2. Er muß die Tätigkeitsmerkmale der E12 erfüllen. Diese referenzieren zwar teils auf die E11 Fg. 2. Das ändert aber nichts.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version