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Eingruppierung IT ab 2021

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Blumenfan:
Hallo,

die Fallgruppen beschäftigen mich auch gerade. In meiner Tätigkeitsdarstellung (alte E11) steht als Merkmal "Besondere Schwierigkeit und Bedeutung" mit einem Zeitanteil von 100%. Mein Arbeitgeber hat mich von sich aus ab Januar 2021 in die E12 FG1 eingruppiert und meinen Vertrag nach E12 geändert.

Aber war die Eingruppierung in E12 FG1 richtig? Hätte ich nicht in der E12 FG2 sein müssen? Oder ist das komplizierter, da es dabei nicht nur um den Zeitanteil geht, sondern auch um die Heraushebung aus E11 FG2? Was heißt, dass die besondere Schwierigkeit und Bedeutung sich aus der E11 FG2 hausheben muss?

Kann ich trotz der Eingruppierung seitens meines Arbeitsgebers vor einem Jahr in die E12 FG1 jetzt einen Antrag in die Eingruppierung in die E12 FG2 stellen? Oder macht das keinen Sinn, da ich sowieso E12-Gehalt bekomme? Meine Tätigkeitsdarstellung enthält kein besonderes Maß der Verwantwortung, also ich wäre, wenn der Zeitanteil von 100% ausreicht, statt in der E12 FG1 in der E12 FG2.

WasDennNun:

--- Zitat von: Blumenfan am 15.12.2021 12:52 ---Hallo,

die Fallgruppen beschäftigen mich auch gerade. In meiner Tätigkeitsdarstellung (alte E11) steht als Merkmal "Besondere Schwierigkeit und Bedeutung" mit einem Zeitanteil von 100%. Mein Arbeitgeber hat mich von sich aus ab Januar 2021 in die E12 FG1 eingruppiert und meinen Vertrag nach E12 geändert.

Aber war die Eingruppierung in E12 FG1 richtig? Hätte ich nicht in der E12 FG2 sein müssen? Oder ist das komplizierter, da es dabei nicht nur um den Zeitanteil geht, sondern auch um die Heraushebung aus E11 FG2? Was heißt, dass die besondere Schwierigkeit und Bedeutung sich aus der E11 FG2 hausheben muss?

Kann ich trotz der Eingruppierung seitens meines Arbeitsgebers vor einem Jahr in die E12 FG1 jetzt einen Antrag in die Eingruppierung in die E12 FG2 stellen? Oder macht das keinen Sinn, da ich sowieso E12-Gehalt bekomme? Meine Tätigkeitsdarstellung enthält kein besonderes Maß der Verwantwortung, also ich wäre, wenn der Zeitanteil von 100% ausreicht, statt in der E12 FG1 in der E12 FG2.

--- End quote ---

Ob die auszuübenden Tätigkeiten FG1 oder FG2 erfüllen, ist nur zu prüfen, wenn man prüft ob EG13 vorliegt, ansonsten hat das mEn keinerlei Relevanz.


EDIT: Hast du mehrere Arbeitsvorgänge die sich aus deiner Tätigkeit ergeben?
Denn du  müsstest für die EG12 FG1 ja mindestens 51 % AVs haben die geringer als EG11 sind.

Blumenfan:

--- Zitat von: WasDennNun am 15.12.2021 13:52 ---EDIT: Hast du mehrere Arbeitsvorgänge die sich aus deiner Tätigkeit ergeben?
Denn du  müsstest für die EG12 FG1 ja mindestens 51 % AVs haben die geringer als EG11 sind.

--- End quote ---

Ich habe nur einen Arbeitsvorgang.

Ich dachte mir, dass die Fallgruppen vielleicht zukünftig relevant werden können, etwa in dem aus irgendeinem Grund in 10 Jahren jemand mit der aktuellen E12 FG2 ein höheres Gehalt als jemand mit der aktuellen E12 FG1 bekommt.

WasDennNun:

--- Zitat von: Blumenfan am 15.12.2021 16:17 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 15.12.2021 13:52 ---EDIT: Hast du mehrere Arbeitsvorgänge die sich aus deiner Tätigkeit ergeben?
Denn du  müsstest für die EG12 FG1 ja mindestens 51 % AVs haben die geringer als EG11 sind.

--- End quote ---

Ich habe nur einen Arbeitsvorgang.

Ich dachte mir, dass die Fallgruppen vielleicht zukünftig relevant werden können, etwa in dem aus irgendeinem Grund in 10 Jahren jemand mit der aktuellen E12 FG2 ein höheres Gehalt als jemand mit der aktuellen E12 FG1 bekommt.

--- End quote ---
Da kann ich dich beruhigen, dazu müssten man ja zwei Entgeltgruppen aus der einen machen oder eine andere neue Reform der EGO. Und dann könnte man ja immernoch eine Eingruppierungsfeststellung machen lassen.

Und wenn die nur Arbeitsvorgang hast, dann kannst nicht in der FG1 sein, da ja FG1 und FG2 sich nur durch die Zeitanteile unterscheidet.
Ein weiteres Beispiel für die dumm naive Denkweise und Ahnungslosigkeit der Personaler.
Ich würde an deiner Stelle allerdings sicherheitshalber einen formlosen Antrag zur Eingruppierung nach der neuen Ego einreichen, nicht das die irgendwann auf die Idee kommen dich wieder nach der alten zu bezahlen, weil du keinen Antrag gestellt hast.

und im übrigen: der AG gruppiert dich nicht ein, er teilt dir nur seine Rechtsmeinung kund.
Du bist mindestens in der EG FG2 eingruppiert, egal was dein AG meint, sagt oder schreibt.

nooneknowzzz:
Auch wenn das Thema sicherlich schon in aller Tiefe diskutiert wurde: Ich würde gerne mal wissen, wie ihr EG10 oder EG11 als tlw unstudierte durchgedrückt bekommen habt.
Wir haben komplett neue Stellenbeschreibungen bekommen, welcher unserer Ansicht nach alle Tätigkeiten in Breite und Tiefe gut beschreiben und auch die Komplexibilität und Reichweite der Entscheidungen gut hervorheben. Unsere Stellen sind aktuell "nur" nach 9b bewertet.

Könnt Ihr mir diesbzgl Tipps geben oder kann mir Jemand eine PN schreiben, der vll ein paar Ideen hat wie man dies in der Perso durchdrückt? Es handelt sich um einen Landkreis 90000-100000Einwohner, 8 Angestellte in der IT, ein Sachgebietsleiter. Keine Studierten die den 8 Angestellten vorgesetzt.

Vielen Dank für Eure Hilfe und freundliche Grüße

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