Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung IT ab 2021
Dnjl:
--- Zitat von: WasDennNun am 20.05.2022 14:10 ---Danke für das Update.
Geld ab 1.1.2021 schon erhalten?
Inkl. Verzugszinsen? 8)
--- End quote ---
Ich habe gestern den Änderungsvertrag erhalten. Vor 1-2 Monaten, erwarte ich ja gar nicht, dass da überhaupt was im Sinne des Entgeltes, geschweige denn der Nachzahlung, passiert 8)
WasDennNun:
--- Zitat von: Dnjl am 20.05.2022 14:42 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 20.05.2022 14:10 ---Danke für das Update.
Geld ab 1.1.2021 schon erhalten?
Inkl. Verzugszinsen? 8)
--- End quote ---
Ich habe gestern den Änderungsvertrag erhalten. Vor 1-2 Monaten, erwarte ich ja gar nicht, dass da überhaupt was im Sinne des Entgeltes, geschweige denn der Nachzahlung, passiert 8)
--- End quote ---
Niedlich Änderungsvertrag, überflüssig, aber naja.
Am besten die jetzt mal ganz klar in Verzug setzten, denn die hätten dir das Geld ja schon spätestens vor 9 Monaten, wenn man freundlich ist und denen eine Bearbeitungszeit von 6 Wochen zugesteht, vor 8 Monaten auszahlen müssen.
Denn der Antrag entfaltete sofort seine Wirkung und benötigte keine Entscheidung, seitens des AGs!
Das der AG so schlecht organisiert ist und wegen Untätigkeit über 3 Jahre (so alt ist ja die neue EGO für IT) braucht um sich eine Rechtsmeinung über die EG deiner Tätigkeiten zu bilden (bzw. sich überhaupt im klaren zu werden, was deine auszuübenden Tätigkeiten sind) geht ja voll zu Lasten deines Kontos.
und ~5% Zinsen kassieren ist auch jetzt noch ganz nett.
Fragmon:
Das es beim Entgelt Verzugszinsen gibt ist mir neu.
Der Arbeitgeber kommt mit der Zahlung des Arbeitsentgelts dann nicht in Verzug, wenn er infolge eines entschuldbaren Rechtsirrtums nicht leistet. Dies ist nach BAG vom 12.11.1992 – 8 AZR 503/91 – (AP Nr. 1 zu § 285 BGB) der Fall, wenn der Arbeitgeber sich für seine Rechtsauffassung auf eine höchstrichterliche Entscheidung berufen und geltend machen kann, auch im Gesetzgebungsverfahren sei diese Rechtsauffassung vertreten worden.
In Streitigkeiten über die tarifgerechte Eingruppierung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes ist nach BAG vom 7.10.1981 – 4 AZR 225/79 – (AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT) und vom 11.6.1997 – 10 AZR 613/96 – (ZTR 1997, 512) der Anspruch auf die gesetzliche Verzinsung der nachzuzahlenden Nettobeträge (nach dem o. a. Beschluss des Großen Senats des BAG vom 7.3.2001 nunmehr Verzinsung der Bruttobeträge) einer Entgeltforderung regelmäßig erst ab Rechtshängigkeit einer Feststellungsklage entstanden.
WasDennNun:
Interessantes Detail @Fragmon!
Also eigentlich dann hier nur für die Monate ab jetzt?
Ein Grund mehr, in diesem Fall einen formlose Klage gemacht zu haben, damit die Deppen ihrer Arbeit nachkommen, denn wie gesagt: Sie wissen ja seit über 3 Jahren, dass es eine ein neue EGO gibt und das da Anträge ab dem 1.1.2021 kommen können, so dass 2-6 Wochen Bearbeitung zwischen Antrag und Feststellung der Rechtsmeinung des AG bzgl. der neuen EG und Auszahlung ausreicht.
Es ist ja hier definitiv kein entschuldbarer Rechtsirrtum, sondern einfach nur fehlende Bearbeitung, eines Antrages.
Sieht da der Fall nicht anders aus, denn es wurde ja nicht über die EG gestritten oder man war sich auch nicht uneins über die EG, sondern es wurde ja nur der Antrag auf Anwendung der neuen EGO gestellt und über Monate verschlampt.
Dröbelheimer:
In HH haben wir inzwischen ein offizielles Schreiben bekommen, das uns zusichert, dass die Ansprüche auf den 01.01.2021 Rückwirkend bestehen bleiben.
Auf der anderen Seite sollen wir nichtmehr nach dem Stand fragen, da das diee "Bearbeitungszeit verlängern könnte".
Auf der anderen Seite wurde uns gesagt dass die Bearbeitung noch "einige Zeit" in Anspruch nehmen wird, und mitgeteilt dass auch noch die Schulbüchereien, Bibliotheken, Handwerksmeister, auf ihre Einstufung warten (Teils seit über 2 Jahren......)
Ich glaube da hat jemand nicht mit der MEnge der Anträge gerechnet, und einen Jahrelangen Prozess mit zu wenig Personal gestartet. (War ja auch nicht abzusehen.....)
Ich rechne jedenfalls nichtmehr auf eine Entscheidung in diesem Jahr, auf die Frage ob sie eine unverbindliche Einschätzung abgeben können wie lange das noch dauert gibt es keine Antwort.
Insgesamt eine ziemliche Frechheit wie ich finde, da fühlt man sich auf jeden fall in seiner Arbeit bestärkt und motiviert.....
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