Eingruppierung IT ab 2021

Begonnen von Mine80, 18.09.2019 12:57

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

ITler

Zitat von: TV-Ler in 04.03.2020 07:57
Zitat von: ITler in 04.03.2020 07:54
Wird diese Höhergruppierung zurück auf den 01.01.2020 datiert?
Nein. Wenn dir die höherwertigen Aufgaben 10/2020 übertragen werden, warum sollte dann die Höhergruppierung auf 01/2020 zurückdatiert werden?
danke
Seit einem Gebäudeumzug der schon etwas länger her ist, haben sich neue Tätigkeiten ergeben, die stillschweigend ausgeführt aber nie richtig übertragen wurden. Jetzt habe ich mir gedacht, dass ich 3 Möglichkeiten habe.

1. Ich stelle schriftlichen Antrag und evtl ergibt sich eine Höhergruppierung die auf den 01.01.2020 zurück datiert wird und der Stufenaufstieg geht verloren.

2. Ich bespreche es mit meinem IT-Referenten, dass die Tätigkeiten ab 10/2020 in meine Beschreibung aufgenommen werden und die Zeitanteile hoffentlich für eine Höhergruppierung ausreichen.

3. Wenn die Tätigkeitsbeschreibung nicht geändert wird, führe ich die Tätigkeiten nicht mehr aus und stelle trotzdem einen schriftlichen Antrag, der bei einer eventueller Höhergruppierung zurück auf den 01.01.2020 datiert wird und der Stufenaufstieg halt verloren geht.

WasDennNun

Zitat von: ITler in 04.03.2020 08:20
Zitat von: TV-Ler in 04.03.2020 07:57
Zitat von: ITler in 04.03.2020 07:54
Wird diese Höhergruppierung zurück auf den 01.01.2020 datiert?
Nein. Wenn dir die höherwertigen Aufgaben 10/2020 übertragen werden, warum sollte dann die Höhergruppierung auf 01/2020 zurückdatiert werden?
danke
Seit einem Gebäudeumzug der schon etwas länger her ist, haben sich neue Tätigkeiten ergeben, die stillschweigend ausgeführt aber nie richtig übertragen wurden. Jetzt habe ich mir gedacht, dass ich 3 Möglichkeiten habe.

1. Ich stelle schriftlichen Antrag und evtl ergibt sich eine Höhergruppierung die auf den 01.01.2020 zurück datiert wird und der Stufenaufstieg geht verloren.

2. Ich bespreche es mit meinem IT-Referenten, dass die Tätigkeiten ab 10/2020 in meine Beschreibung aufgenommen werden und die Zeitanteile hoffentlich für eine Höhergruppierung ausreichen.

3. Wenn die Tätigkeitsbeschreibung nicht geändert wird, führe ich die Tätigkeiten nicht mehr aus und stelle trotzdem einen schriftlichen Antrag, der bei einer eventueller Höhergruppierung zurück auf den 01.01.2020 datiert wird und der Stufenaufstieg halt verloren geht.

4. der IT Referent sorgt dafür, dass du eine Abmahnung bekommst, weil du nicht auszuübenden Tätigkeiten ausübst......
*scherz*

4a. der IT Referent lässt dir die Tätigkeiten vorübergehend übertragen und beschließt  nach 10/2020, dass sie ab dann nicht mehr nur vorübergehend übertragen werden.

lowsounder

Deine aktuellen Tätigkeiten (ohne die, die du stillschweigend übernommen hast) führen warscheinlich schon zu einer höheren EG. Wenn jetzt noch andere Tätigkeiten dazu kommen, könnte es natürlich sein, dass die EG noch höher geht.

ITler

Zitat von: lowsounder in 04.03.2020 08:36
Deine aktuellen Tätigkeiten (ohne die, die du stillschweigend übernommen hast) führen warscheinlich schon zu einer höheren EG. Wenn jetzt noch andere Tätigkeiten dazu kommen, könnte es natürlich sein, dass die EG noch höher geht.
Die Beste Lösung in meinem Fall wäre wahrscheinlich, wenn alles nach 10/2020 Passiert, sonst gehen 2 Jahre und 10 Monate Stufenlaufzeit flöten.

@WasDennNun
4b. Ich darf die höherwertigen Aufgaben nicht mehr ausführen, kriege eine Abmahnung für die Ausführung der nicht übertragenen Tätigkeiten und kriege auch keine Höhergruppierung die zum 01.01.2020 zurück datiert wird. :-D

F1s1

Zitat von: ITler in 04.03.2020 08:47
Zitat von: lowsounder in 04.03.2020 08:36
Deine aktuellen Tätigkeiten (ohne die, die du stillschweigend übernommen hast) führen warscheinlich schon zu einer höheren EG. Wenn jetzt noch andere Tätigkeiten dazu kommen, könnte es natürlich sein, dass die EG noch höher geht.
Die Beste Lösung in meinem Fall wäre wahrscheinlich, wenn alles nach 10/2020 Passiert, sonst gehen 2 Jahre und 10 Monate Stufenlaufzeit flöten.

@WasDennNun
4b. Ich darf die höherwertigen Aufgaben nicht mehr ausführen, kriege eine Abmahnung für die Ausführung der nicht übertragenen Tätigkeiten und kriege auch keine Höhergruppierung die zum 01.01.2020 zurück datiert wird. :-D

Ich mach ja quasi auch E12/E13 Tätigkeiten seit Jahren, und das Argument von den "Kritikern" gabs hier auch, das ich das meiste gar nicht machen dürfte. Stört aber keinen seit 10 Jahren. Und nun haben sie halt es schriftlich gemacht, ich kriegs offiziell übertragen in die TKB ab z.b. 1.4.2020 und bekomme dafür dann die höhere EG. Wird aber immer Leute geben die sich dafür einsetzen das sowas erst gar nicht passieren sollte *g*

Spid

Warum läßt Du Dich jahrelang derart ausnutzen und feierst es dann - so wirkt es - auch noch als Erfolg?

F1s1

Es gab keinen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst der mich als Fisi so bezahlt hätte wie einen Bachelor, dank dem altmodischen BAT damals der definiert was ich mit meinem Abschluss machen darf. Es war und ist Humbug das ich als Fisi manche Tätigkeiten nicht machen darf, aber mein Bachelor Kollege schon. Daher war ich froh "höherwertige" Tätigkeiten x Jahre machen zu dürfen (Schulungen Weiterbildungen etc vorrausgesetzt) die mich sogar besser qualifizieren als einen Standart Bachelor für meine Tätigkeiten, weil ich keine Lust habe/hatte auf normale Tätigkeiten wie End-Benutzer Support oder Drucker installieren. Und wenn das Tarifgefüge es nicht hinkriegt mich für das zu bezahlen was ich verantworte, war es schade aber erträglich (Spaß am Job). Und wenn jetzt für einen Fisi E8-E13 rauskommen kann weil er Verantwortung hat für 200 Systeme oder 20.000 User und dafür ausgebildet ist mittels IT-Zertifizierungen usw + Berufserfahrung ist es für mich ein Erfolg das ich mich von BAT 5 nach E12 hochgearbeitet habe auch ohne Bachelor.

Spid

Weder der BAT noch TVÖD/TV-L definierten bzw. definieren, was Du machen darfst. Es war schon immer tariflich möglich, einem ungelernten Schulabbrecher die Tätigkeit eines Tierarztes, Apothekers, Ingenieurs, Informatikers... zu übertragen.

Bastel

Weiterbildung im Tarifrecht wäre wohl sinnvoller gewesen.

Isie

Zitat von: Spid in 04.03.2020 18:13
Weder der BAT noch TVÖD/TV-L definierten bzw. definieren, was Du machen darfst. Es war schon immer tariflich möglich, einem ungelernten Schulabbrecher die Tätigkeit eines Tierarztes, Apothekers, Ingenieurs, Informatikers... zu übertragen.

Arbeitgeber aber schon. Wenn der Arbeitgeber die Übertragung der Tätigkeit von einem Bachelorabschluss abhängig macht, nützt es einem auch nichts, dass die Vergütungsordnung bzw. Entgeltordnung diesen nicht forderte/fordert.

Spid

Der Nutzer verwies aber explizit auf den BAT und das ,,Tarifgefüge".

ranger

Wann gibt es denn hier Neuigkeiten?

Spid

Was sollte sich denn ändern?

ranger

Zum Januar 2021 werden die Tätigkeitsmerkmalen, die für Beschäftigte in der Informationstechnik in Teil II Abschnitt 11 der Entgeltordnung zum TV-L aufgeführt sind, durch die Tätigkeitsmerkmale in Teil A Abschnitt II Ziffer 2 der Entgeltordnung VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) ersetzt.

Die Änderungen im Bereich IT treten 2021 inkraft. Nach der derzeitigen Regelung erfolgt die Überleitung in die sich dann ergebende Entgeltgruppe automatisch, ein Antrag ist nicht erforderlich.

Gibt es hier eine Überleitungstabelle, die man zusammen mit der jeweiligen Personalabteilung ansprechen kann?

Die Erfahrung zeigt, dass wenn man nicht selber aktiv wird, keine automatische Überleitung erfolgt!

Spid

Eine solche Erfahrung kann es nicht geben, da die Überleitung unabhängig vom Handeln des AG ist. Aus der derzeitigen Eingruppierung lassen sich keinerlei Schlüsse auf das Überleitungsergebnis ziehen.