Hallo zusammen,
leider blicke ich bei der neuen EGO für die IT nicht so ganz durch. Eventuell könnt ihr mir weiterhelfen.
Kommt eine Höhergruppierung in E12 mit 01.01.2021 in Frage, bei folgender Tätigkeitsbeschreibung:
Der Beschäftigte erfüllt die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe - des Teils II Abschnitt 11.3 der Anlage A zum TV-L.
Arbeitsvorgang | Entgeltgruppe | Fallgruppe | Zeitanteil in % |
1 | E11 | - | 65 |
2-4 | E10 | 1 | 35 |
1-4
Die Tätigkeiten erfordern ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium (Bachelor- bzw. entsprechender Fachhochschulabschluss) im IT-Bereich bzw. einer vergleichbaren Fachrichtung oder gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen.
1
Der Beschäftigte fertigt selbstständig Programme oder Programmbausteine für Programmiervorgaben hohen Schwierigkeitsgrades an. Die Arbeitsabläufe enthalten überwiegend problembezogene Funktionen, die für die jeweilige Aufgabenstellung spezifisch sind, und sind in hohem Maß miteinander verflochten.
2-4
Die Tätigkeiten zeichnen sich durch hohe Funktionsvielfalt aus, da rechtliche Vorgaben mit unterschiedlichen Zeitbezügen unter Beachtung der jeweiligen Durchführungsverordnungen bearbeitet werden müssen. Hierzu sind nach nicht vorgegebenen Wegen Lösungen individuell zu erarbeiten (großer, auszufüllender Gestaltungsspielraum). Die Aufgaben erfordern vertiefte Fachkenntnisse über die verschiedenen gesetzlichen Vorgaben der Fachseite sowie innerhalb des IT-Dienstleisters.
Ich hoffe man kann mit Hilfe der Angaben überhaupt eine aussage diesbezüglich treffen.