Hallo an alle,
ich bin etwas über ein Jahr im ÖD in Berlin tätig, als IT-ler eingestellt mit einer Vermutungsbewertung EG 8 und Stufe 3, also TV-L.
Berufsausbildung und -erfahrung sind/ waren vorhanden.
Im laufe der letzten paar Monate wurden, durch den AG, die BAK's (Beschreibung des Aufgabenkreises) für die neuen Eingruppierungen der IT endlich mal erstelllt und dem Personalservice vorgelegt. Da fällt dann wohl die Entscheidung ob man falsch Eingruppiert wurde oder nicht, das finde ich zwar etwas merkwürdig was es da noch zu Entscheiden gibt wenn sich aus der BAK ergibt das es die EG XY ist, soll wohl aber so sein. Zum Glück hatte ich noch keinen Stress mit denen :-)
In dem Zuge hat sich herrausgestellt das ich eine EG 9B bekommen müsste, meine Tätigkeiten haben sich seit der Einstellung nicht geändert, die Stelle, wie jeder Stelle in der IT, wurde einfach noch nicht Neubewertet.
Nach / während der Erstellunng der BAK wurde mir vom Personalstab nahegelegt schleunigst meine Ansprüche nach § 37 gelten zu machen, das hatte ich dann auch getan.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage.
Wenn ich eigentlich bei der Einstellung eine EG 9B Stufe 3 hätte bekommen müssen, wie schaut es jetzt aus wenn ich die 9B demnächst zugesprochen bekomme?
Bekomme ich (Rückwirkend zum Einstellungsdatum) die 9b Stufe 3 und die geleistete Zeit für den nächsten Stufenaufstieg bleibt mir erhalten oder muss ich "schlimmeres" befürchten und fange quasi wieder von vorne an?!
Vielen Dank für eure Hilfe
Nein, mein Kontakt zum Personalstab konnte mir diese Frage nicht beantworten. ;-) Nur das ich logischerweise das fehlende Geld nachgezahlt bekomme, deswegen ja Ansprüche Geltendmachung nach § 37.