Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Verdi jetzt völlig ungeeignet für den öD?
MrRossi:
--- Zitat von: Keeper83 am 10.10.2019 08:58 ---@Organisator. Ich versuche es mal mit einem Beispiel aus meinem Wirkungsbereich.
Wenn dir mitten im Auftragsmäßig durchgeplanten Jahr, eine komplette Kanalbaukolonne (Polier, Baggerfahrer, Rohrleger, Hilfsarbeiter) abgeworben wird, merkst du ganz schnell wer im Moment der schwächere Marktteilnehmer ist.
--- End quote ---
Haben die AG ihren Vertretern in den Tarifverhandlungen verlängerte Kündigungsfristen nicht als Aufgabe mitgegeben? Oder war der AG garnicht organisiert?
Spid:
Welchen Sinn hätte das? Gegen eine rechtswidrige AN-Kündigung gibt es keinen effektiven Rechtsschutz, ganz egal ob der jetzt 2 Wochen oder 2 Jahre Kündigungsfrist hat.
Keeper83:
--- Zitat von: MrRossi am 11.10.2019 13:11 ---
--- Zitat von: Keeper83 am 10.10.2019 08:58 ---@Organisator. Ich versuche es mal mit einem Beispiel aus meinem Wirkungsbereich.
Wenn dir mitten im Auftragsmäßig durchgeplanten Jahr, eine komplette Kanalbaukolonne (Polier, Baggerfahrer, Rohrleger, Hilfsarbeiter) abgeworben wird, merkst du ganz schnell wer im Moment der schwächere Marktteilnehmer ist.
--- End quote ---
Haben die AG ihren Vertretern in den Tarifverhandlungen verlängerte Kündigungsfristen nicht als Aufgabe mitgegeben? Oder war der AG garnicht organisiert?
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Hier wird disukutiert ob AN oder AG im Moment die schwächeren Marktteilnehmer sind. Die Kündigungsfristen aus dem Tarifvertrag des Baugewerbes, der Bauindustrie und der IG Bau zeichnen dazu ein ziemlich eindeutiges Bild.
MrRossi:
--- Zitat von: Spid am 11.10.2019 13:17 ---Welchen Sinn hätte das? Gegen eine rechtswidrige AN-Kündigung gibt es keinen effektiven Rechtsschutz, ganz egal ob der jetzt 2 Wochen oder 2 Jahre Kündigungsfrist hat.
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Keiner sprach von rechtswidrigem Verhalten. Deine Argumentation läuft ins Leere.
Spid:
Nein. Wenn es keinen Rechtsschutz vor rechtswidriger Kündigung gibt, ist es völlig egal, wie lang man die Frist einer rechtmäßigen Kündigung bemißt, weil die Kündigungsfrist keinerlei Schutz darstellt.
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