Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Verdi jetzt völlig ungeeignet für den öD?
Spid:
--- Zitat von: Organisator am 09.10.2019 12:45 ---
--- Zitat von: Keeper83 am 09.10.2019 11:52 ---Komisch. Die Unternehmer die ich kenne haben vor allem ein Interesse daran gutes Personal zu finden und zu binden.
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Und andere haben ein Interesse, möglichst billige Arbeitskräfte zu finden, da diese im Zweifel austauschbar sind.
Ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich.
Ich bin jetzt auch nicht der Gewerkschaftsromantiker, gerade im öD werden da viele falsche Prioritäten gesetzt (z.B. ein Mindestpauschbetrag, der regelmäßig bei Entgeltverhandlungen gefordert wird). Grundsätzlich sehe ich jedoch im Spannungsverhältnis AG / AN den Beschäftigten als die schwächere Seite und es sollte eine Möglichkeit geben, hier einen Ausgleich zu schaffen.
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Die jeweils schwächere Seite wird über den Markt bestimmt. Davon ab, welche Seite kann nochmal ohne Angabe von Gründen ohne weiteres das Arbeitsverhältnis beenden und welche Seite benötigt dafür eine „soziale“ Rechtfertigung?
Organisator:
--- Zitat von: Spid am 09.10.2019 13:05 ---Die jeweils schwächere Seite wird über den Markt bestimmt.
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Korrekt. Und da wir in einer sozialen Marktwirtschaft leben, gilt es auch den schwächeren Marktteilnehmer zu schützen.
--- Zitat von: Spid am 09.10.2019 13:05 ---Davon ab, welche Seite kann nochmal ohne Angabe von Gründen ohne weiteres das Arbeitsverhältnis beenden und welche Seite benötigt dafür eine „soziale“ Rechtfertigung?
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Für den öD sehe ich das Problem auch nicht wirklich. Gerade bei kleineren Betrieben (wo es häufig keiner Sozialauswahl bedarf) mit nur gering qualifizierten Beschäftigten schon eher. Hier sind die Arbeitnehmer als "Marktteilnehmer" in der Regel die schwächere Seite und auch nicht immer in der Lage, mögliche Abwehrrechte gegenüber dem Arbeitgeber wahrzunehmen. Hier sind aus meiner Sicht gesetzgeberische und / oder gewerkschaftliche Hilfen angezeigt.
BAT:
--- Zitat von: Spid am 09.10.2019 12:33 ---Man darf diese Effizienzstudien nicht isoliert betrachten. Bestimmte Industriebetriebe müssen 24/7 durchproduzieren, weil bspw. das Anfeuern von Öfen zu teuer ist oder Menschen auch nachts Strom haben möchten. Dienstleistungs- und Handelsbetriebe müssen ebenfalls den Öffnungszeitenbedarf ihrer Kundschaft erfüllen, die öV ebenso. Reduziert man die Stundenzahl, braucht man in all diesen Bereichen mehr Personal - und solange jetzt keine heftige Krise kommt, gibt es das schlicht nicht.
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Abgesehen vom Einsatz der KI sehe ich durch einen massiven Bürokratieabbau die Möglichkeit eine siebenstellige Anzahl von Arbeitskräften aus dem öD dauerhaft in die reale Arbeitswelt zu verlangen. Auch das ist Effizienz.
Zudem ist die Altersgrenze für Rentner pervers niedrig.
Spid:
--- Zitat von: Organisator am 09.10.2019 13:21 ---
--- Zitat von: Spid am 09.10.2019 13:05 ---Die jeweils schwächere Seite wird über den Markt bestimmt.
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Korrekt. Und da wir in einer sozialen Marktwirtschaft leben, gilt es auch den schwächeren Marktteilnehmer zu schützen.
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Wie sehen die Schutzkonzepte für den AG aus, wenn dieser in der schwächeren Position - was er in den letzten beiden Jahren war - ist?
--- Zitat ---
--- Zitat von: Spid am 09.10.2019 13:05 ---Davon ab, welche Seite kann nochmal ohne Angabe von Gründen ohne weiteres das Arbeitsverhältnis beenden und welche Seite benötigt dafür eine „soziale“ Rechtfertigung?
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Für den öD sehe ich das Problem auch nicht wirklich. Gerade bei kleineren Betrieben (wo es häufig keiner Sozialauswahl bedarf) mit nur gering qualifizierten Beschäftigten schon eher. Hier sind die Arbeitnehmer als "Marktteilnehmer" in der Regel die schwächere Seite und auch nicht immer in der Lage, mögliche Abwehrrechte gegenüber dem Arbeitgeber wahrzunehmen. Hier sind aus meiner Sicht gesetzgeberische und / oder gewerkschaftliche Hilfen angezeigt.
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Ich habe mich zur Sozialauswahl nicht eingelassen. Zutreffend ist zwar, daß es der sozialen Rechtfertigung in Betrieben mit 10 oder weniger AN nicht bedarf - dort ist aber weder der AG übermächtig noch der AN schutzlos.
Organisator:
--- Zitat von: Spid am 09.10.2019 13:52 ---Wie sehen die Schutzkonzepte für den AG aus, wenn dieser in der schwächeren Position - was er in den letzten beiden Jahren war - ist?
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Zu einen vermag ich die Absolutheit der Aussage, dass der AG in der schwächeren Postion in den beiden letzten Jahren war, nicht in allen Bereichen nachvollziehen.
Unbeachtet dessen sehe ich nicht die Notwendigkeit für Schutzkonzepte für den AG im selben Maße wie für den AN. Letzter ist wirtschaftlich viel stärker von einer Entlassung beeinträchtigt, als der AG durch eine Kündigung (durch den AN). Weiterhin hat sich Arbeitgeber als Unternehmer Möglichkeiten, einen abwanderungswilligen Arbeitnehmer dennoch durch verbesserte Arbeitsbedingungen zu halten; er verfügt über Gestaltungsspielraum. Genau dieser fehlt dem Arbeitnehmer, dem gekündigt wird.
--- Zitat von: Spid am 09.10.2019 13:05 ---Ich habe mich zur Sozialauswahl nicht eingelassen. Zutreffend ist zwar, daß es der sozialen Rechtfertigung in Betrieben mit 10 oder weniger AN nicht bedarf - dort ist aber weder der AG übermächtig noch der AN schutzlos.
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Dann habe ich "soziale Rechtfertigung" falsch aufgefasst. Zwar ist auch in kleinen Betrieben der AN nicht schutzlos, aber eine (z.B. gerichtlich festgelegte zwangsweise) Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses, wenn der AG den AN loswerden möchte, ist realitätsfern.
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