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Eingruppierung

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WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 27.09.2019 20:05 ---Wo ist das Problem, einen Sachverhalt entsprechend der Schilderung als gegeben anzusehen?

--- End quote ---
Das übliche Problem ist, dass wenn einer sagt das er in EG10 eingruppiert ist, evtl. sagen will, dass er das Entgelt der EG10 erhält und er aufgrund seines mangelhaften Wissens bzgl. des Tarifrechtes sich nicht bewusst ist, dass er mit seiner Aussage etwas falsches sagt.


--- Zitat von: Spid am 26.09.2019 20:54 ---Wenn der TE - wie er selbst schildert - in E10 eingruppiert ist, irrt der AG entweder hinsichtlich der E11 oder es handelt sich um Tätigkeiten der E11 und er erfüllt eine im Tätigkeitsmerkmal genannte Voraussetzung in der Person nicht.

--- End quote ---
Oder der TE irrt in seiner Aussage, dass er in EG10 eingruppiert ist. Diesen Umstand sollte man auch berücksichtigen.


Spid:
Fehler in der Sachverhaltsschilderung gehen zulasten dessen, der den Sachverhalt geschildert hat. Es steht ihm ja frei, sich dazu einzulassen und ggfs. seine Schilderung zu korrigieren. Ansonsten ist der Sachverhalt so, wie er geschildert wurde. Alles übrige ist Rumraterei.

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 29.09.2019 10:37 ---Fehler in der Sachverhaltsschilderung gehen zulasten dessen, der den Sachverhalt geschildert hat. Es steht ihm ja frei, sich dazu einzulassen und ggfs. seine Schilderung zu korrigieren. Ansonsten ist der Sachverhalt so, wie er geschildert wurde. Alles übrige ist Rumraterei.

--- End quote ---
Rumraterei ist es sicherlich, insbesondere wenn man nicht gezielt nachfragt, sofern die Sachverhaltsschilderung einen ahnen lässt, dass ein Irrtum/Fehler in der Sachverhaltsschilderung vorliegt.

Das kann man machen, muss man aber nicht, so wie man andere Kommentare sein lassen kann, oftmals sieht man hier im Forum aber, dass eine solche Rückfrage zielführender und effektiver als das rumreiten auf die (ggfls.) fehlerhafte SV ist.

WasDennNun:

--- Zitat von: km110461 am 26.09.2019 12:54 ---Ich bin nach dem TV-L in EG 10 eingruppiert, jetzt hat eine Stellenbewertung ( Dauer fast 1,5 Jahre ) stattgefunden, die mir heute schriftlich ausgehändigt wurde. Danach wurde meine Stelle mit 11 bewertet, man sträubt sich aber aufgrund des fehlenden Hochschulabschluss/Studium mich in 11 einzugruppieren.


Habe ich irgendwelche Möglichkeiten dagegen anzugehen?


--- End quote ---
Sofern du auszuübenden Tätigkeiten der EG11 übertragen bekommen hattest und die Anforderung in der Person nicht erfüllst (hier das entsprechendes Studium), dann bist du eine EG niedriger eingruppiert.
Wenn der Teil der EGO die Möglichkeit des sonstigen Beschäftigten vorsieht und du diese hohe Hürde auch erfüllst einer zu sein, dann bist du jedoch in der EG11 eingruppiert.
Im letzteren Fall kannst du nur eine Eingruppierungsfeststellungsklage machen, die feststellt ob du ein sonstiger Beschäftigter bist.

MrRossi:

--- Zitat von: WasDennNun am 29.09.2019 11:13 ---
--- Zitat von: Spid am 29.09.2019 10:37 ---Fehler in der Sachverhaltsschilderung gehen zulasten dessen, der den Sachverhalt geschildert hat. Es steht ihm ja frei, sich dazu einzulassen und ggfs. seine Schilderung zu korrigieren. Ansonsten ist der Sachverhalt so, wie er geschildert wurde. Alles übrige ist Rumraterei.

--- End quote ---
Rumraterei ist es sicherlich, insbesondere wenn man nicht gezielt nachfragt, sofern die Sachverhaltsschilderung einen ahnen lässt, dass ein Irrtum/Fehler in der Sachverhaltsschilderung vorliegt.

Das kann man machen, muss man aber nicht, so wie man andere Kommentare sein lassen kann, oftmals sieht man hier im Forum aber, dass eine solche Rückfrage zielführender und effektiver als das rumreiten auf die (ggfls.) fehlerhafte SV ist.

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Ich glaube das Manche es brauchen, jede Chance zu nutzen den Anderen dumm aussehen zu lassen, um die eigene (meist nur auf diese Sache beschränkte) Überlegenheit zur Schau zu stellen. Oft fehlen diesen Personen allerdings andere Fähigkeiten, was eben zu diesem Verhalten führt.

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