Autor Thema: Urlaubskürzung während der Elternzeit  (Read 4968 times)

Ole

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Urlaubskürzung während der Elternzeit
« am: 27.09.2019 11:30 »
Jetzt eine wirklich doofe Frage.

Ein Mitarbeiter hat Elternzeit vom 25.05.19-24.06.19 - nach meiner Auffassung kürzt sich der Erholungsurlaub nicht, da es sich nicht um einen vollen Kalendermonat handelt?!? Meine Vorgängerin hat jedoch den Urlaub anteilig um 2,5 Tage gekürzt für 2019. Was stimmt den nun?  :-\

inter omnes

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Antw:Urlaubskürzung während der Elternzeit
« Antwort #1 am: 27.09.2019 11:35 »
§ 17 Abs. 1 S. 1 BEEG:
(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen.

Es liegt keiner voller Kalendermonat vor, also keine Kürzung.

Schwabe

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Antw:Urlaubskürzung während der Elternzeit
« Antwort #2 am: 07.10.2019 11:23 »
Gibt es dazu keine Stellungnahme / Kommentar im TVöD?

Spid

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Antw:Urlaubskürzung während der Elternzeit
« Antwort #3 am: 07.10.2019 11:27 »
Tarifverträge treffen Regelungen, sie nehmen nicht Stellung zu irgendwas oder kommentieren gesetzliche Regelungen.

Schwabe

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Antw:Urlaubskürzung während der Elternzeit
« Antwort #4 am: 07.10.2019 11:32 »
man entschuldige meinen unsachgemäßen Kommentar in der Eile :-)

dann so: gibt es eine Regelung bzgl. der Elternzeit im TVöD?

Spid

  • Gast
Antw:Urlaubskürzung während der Elternzeit
« Antwort #5 am: 07.10.2019 11:49 »
Ja, aber keine, die eine abweichende Regelung zum Urlaubsanspruch träfe.