Urlaubskürzung während der Elternzeit

Begonnen von Ole, 27.09.2019 11:30

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Ole

Jetzt eine wirklich doofe Frage.

Ein Mitarbeiter hat Elternzeit vom 25.05.19-24.06.19 - nach meiner Auffassung kürzt sich der Erholungsurlaub nicht, da es sich nicht um einen vollen Kalendermonat handelt?!? Meine Vorgängerin hat jedoch den Urlaub anteilig um 2,5 Tage gekürzt für 2019. Was stimmt den nun?  :-\

inter omnes

§ 17 Abs. 1 S. 1 BEEG:
(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen.

Es liegt keiner voller Kalendermonat vor, also keine Kürzung.

Schwabe

Gibt es dazu keine Stellungnahme / Kommentar im TVöD?

Spid

Tarifverträge treffen Regelungen, sie nehmen nicht Stellung zu irgendwas oder kommentieren gesetzliche Regelungen.

Schwabe

man entschuldige meinen unsachgemäßen Kommentar in der Eile :-)

dann so: gibt es eine Regelung bzgl. der Elternzeit im TVöD?

Spid

Ja, aber keine, die eine abweichende Regelung zum Urlaubsanspruch träfe.