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[TH] Einführung der PAUSCHALEN BEIHILFE in Thüringen ab 01.01.2020

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Karsten:

--- Zitat von: ChrBY am 05.10.2019 13:46 ---Die bisherigen Erfahrungen mit der pauschalen Beihilfe in Hamburg zeigen, daß genau das passiert ist, was zu erwarten war, wenn man ein individuell-rationales Verhalten sowohl der neuen als auch der Bestandsbeamten zugrunde legt:

Für die pauschale Beihilfe und die GKV haben sich zunächst selbstverständlich die 800 Beamten entschieden, die schon bislang in der GKV waren (der Hamburger Senat hatte 2018 geschätzt, daß es sich dabei damals um 2.400 Beamte handelte, war also offenbar nicht in der Lage gewesen, die tatsächliche Zahl zu ermitteln, was ausgesprochen peinlich war). Zu den 800 alt-GKV-versicherten Beamten kamen bis zum 1. August 2019 knapp 600 Neubeamte hinzu, die sich für die pauschale Beihilfe entschieden hatten.

Insgesamt nutzen in Hamburg nun 1.365 Beamte die pauschale Beihilfe (darunter 800 Alt-GKV-Versicherte, also netto nicht einmal 600), während knapp 70.000 aktive und pensionierte Beamte in Hamburg die bisherige individuelle Beihilfe nutzen.
--- End quote ---

Also ein wenig differenzierter muss man das ganze schon betrachten. So ist und war es in Hamburg nie vorgesehen das Hamburger Modell für Bestandsbeamte und Pensionäre mit PKV einzuführen! Sprich die bisherigen 70.000 aktiven und pensionierten Beamten verbleiben dauerhaft in der PKV. Das momentane Verhältnis 1365 zu 70.000 ist überhaupt kein Indiz dafür, dass die pauschale Beihilfe nicht angenommen wird. Denn das Sozialgesetzbuch V (SGB V) erlaubt diesen Personenkreis gar keine Rückkehr. Korrekt ist, dass 600 neue Beamte zum 01.08.2019 die pauschale Beihilfe gewählt haben (dauerhaft!). Und diese 600 sind im Verhältnis zu der Anzahl der neu eingestellten Beamten recht hoch. Andererseits bedeutet es nichts weiter, sondern nur dass diese Landesbeamten sich für eine GKV-Versicherung mit hälftigem Beitragszuschuss durch den Dienstherrn entschieden haben und dauerhaft gegen die PKV.


--- Zitat von: ChrBY am 05.10.2019 13:46 ---
(Zum Modell »pauschale Beihilfe und 100 % PKV« nur soviel: Da diese Variante immer – ich wiederhole: immer – nachteilig im Vergleich zur individuellen Beihilfe und 50 % PKV ist, lohnt sich eine Diskussion darüber nicht. Dies wird folglich auch niemand wählen.)
--- End quote ---

Das wiederum spricht nun überhaupt nicht für die PKV oder, wenn eine 100% Vollversicherung PKV schlechter ist als die Kombination 50% PKV/ 50% Beihilfe. Ich gebe aber recht, die Kombination pauschale Beihilfe macht nur Sinn in Kombination mit der GKV. Gerade im Laufe der Zeit nehmen zunehmend Beamte Teilzeitmodelle in Anspruch um Familie und Beruf zu vereinbaren. Gerade hier sinken dann für diese Beamten die Beiträge zur GKV und Kinder sind kostenlos mitversichert. Für Beamte im mittleren Dienst mit Familie ist die unbürokratische GKV Versicherung eine Bereicherung. Keine Abrechnungen mehr über die Beihilfe, keine Abrechnung mehr über die PKV, sondern einfach die KV-Karte beim Arzt vorlegen.

Karsten:

--- Zitat von: CK7985 am 05.10.2019 12:55 ---
--- Zitat von: Feidl am 04.10.2019 13:41 ---Also das nun auch die Hälfte einer 100% PKV übernommen wird, ändert nun einiges und man muss völlig neu darüber nachdenken.

Allerdings gibt es im Detail einiges zu beachten, die auch bisher genannte Vorteile wieder kompensiert:

Im neuen Gesetz steht z.B.

--- Zitat ---Bei einem Wechsel aus der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung in ein versicherungsverhältnis in der privaten Krankenversicherung oder umgekehrt oder bei Änderung des Krankenversicherungsumfangs wird die pauschale Beihilfe höchstens in der vor der Änderung gewährten Höhe gewährt.
--- End quote ---
Wer also wechselt, sollte vorher schon den entsprechenden Tarif haben.

Weiterhin heißt es im Merkblatt:
--- Zitat ---Bei dieser Kombination werden grundsätzlich 50 Prozent der Krankenversicherungsbeiträge für GKV-entsprechende Leistungen, maximal 50 Prozent des Höchstbeitrags im Basistarif der PKV als pauschale Beihilfe gewährt.
--- End quote ---
Weiterhin

--- Zitat ---Bei der Berechnung der pauschalen Beihilfe werden nur Beitragsanteile für Vertragsleistungen einer Krankenvollversicherung berücksichtigt, die in Art, Umfang und Höhe den Leistungen nach SGB V vergleichbar sind, maximal der Beitrag im Basistarif der PKV. Dies ist der Beihilfestelle durch eine Bescheinigung der privaten Krankenversicherung nachzuweisen. Der gesetzlich geregelte Höchstbeitrag im Basistarif beträgt pro Person und Monat: 703,32Euro (2019).
--- End quote ---
Also nix mit, schön die PKV aufs Maximum aufschrauben und die Hälfte davon schön vom Dienstherrn bezahlt bekommen.

Auch

--- Zitat ---Beitragsrückerstattungen der Krankenversicherung sind der Beihilfestelle unverzüglich mitzuteilen, da sie rückwirkend zu einer Minderung der Belastung durch Krankenversicherungsbeiträge führen. Dies ist durch entsprechende Bescheinigungen der Krankenkasse nachzuweisen.
--- End quote ---
Über BRE macht man also auch nix gut.



--- Zitat von: Karsten am 04.10.2019 11:13 ---Die Leistungen der PKV sind deutlich höher als die der Beihilfe und vertraglich dauerhaft festgeschrieben. Die  Höhe der Beihilfeleistungen ist an die GKV gekoppelt und kann  jederzeit gekürzt werden.
--- End quote ---
Die Beihilfe ist nicht an die GKV gekoppelt, sondern begrenzt nach unten hin, aber Mehrleistungen gibt es sehr wohl. (auch wenn diese gekürzt werden können)


--- Zitat von: Karsten am 04.10.2019 11:13 ---Der monatliche Arbeitgeberzuschuss zu den Beiträgen ist deutlich höher als die reine Beihilfe, sofern man gesund ist. Denn die pauschale Beihilfe wird auch gewährt, während der Beamte gesund ist.
--- End quote ---
Und? Was ist daran ein Vorteil? Die Pauschale zahlst du ja gleich an die PKV weiter.

Deswegen brauchen die PKV auch keine Angst mehr vor dieser pauschalen Beihilfe haben. Da werden sicher einige zu ihnen kommen und von 50 auf 100% gehen und sich die Hälfte als Beihilfe zahlen lassen. Somit finanziert mit diesem Modell tatsächlich erstmals der Staat die PKV. Etwas, was bisher von Laien gern behauptet wurde, aber nicht stimmte, weil die gezahlte Beihilfe bisher nie für die PKV waren, sondern für medizinsche Leistungen.



--- Zitat von: Karsten am 04.10.2019 11:13 ---Zudem erhält der Beamte im Falle eines leistungsfreien Jahres auch die doppelte Prämie, wenn ihm 3 Monatsbeiträge erstattet werden (z.B Debeka).
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Die dann aber mit der pauschalen Beihilfe verrechnet werden muss.

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Vielen Dank für die kompetenten Beiträge :-)

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Ich schließe mich an. Nach genauem Lesen der gesetzlichen Regelungen in Thüringen ist festzustellen, dass die Thüringer Variante "pauschale Beihilfe" nicht für Bestandsbeamte geeignet ist. Erstens können Sie diese nicht mit den Vorteilen der GKV kombinieren und zweitens ist die 100% PKV-Vollversicherung nicht optimal nutzbar, da der Arbeitgeberzuschuss nur eingeschränkt gezahlt wird.

Fazit:  Jeder bereits verbeamtete Landesangestellte in Thüringen sollte alles beim alten lassen. Für neue Beamte kann das Modell "pauschale Beihilfe" in Kombination mit der GKV allerdings sehr interessant sein, je nach der Verdiensthöhe, Familienstand oder Gesundheitszustand. Eine Beratung macht hier durchaus Sinn.

ChrBY:

--- Zitat von: Karsten am 07.10.2019 09:26 ---Das wiederum spricht nun überhaupt nicht für die PKV oder, wenn eine 100% Vollversicherung PKV schlechter ist als die Kombination 50% PKV/ 50% Beihilfe.
--- End quote ---

Nein, dies spricht eher für die individuelle Beihilfe, da diese ausgesprochen attraktiv ist (im übrigen auch und manchmal sogar gerade mit Familie). Noch attraktiver wäre nur freie Heilfürsorge und eine Zusatz-PKV für das Einbettzimmer und für Zahnersatz.
Außerdem spricht es nicht gegen die PKV, sondern gegen den Thüringer Gesetzesentwurf, da dieser so viele Einschränkungen beim Modell »pauschale Beihilfe und PKV« vorsieht, daß dieses schlechterdings nicht mehr nutzbar ist (siehe oben).

Karsten:

--- Zitat von: ChrBY am 07.10.2019 13:47 ---
--- Zitat von: Karsten am 07.10.2019 09:26 ---Das wiederum spricht nun überhaupt nicht für die PKV oder, wenn eine 100% Vollversicherung PKV schlechter ist als die Kombination 50% PKV/ 50% Beihilfe.
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Nein, dies spricht eher für die individuelle Beihilfe, da diese ausgesprochen attraktiv ist (im übrigen auch und manchmal sogar gerade mit Familie). Noch attraktiver wäre nur freie Heilfürsorge und eine Zusatz-PKV für das Einbettzimmer und für Zahnersatz.
Außerdem spricht es nicht gegen die PKV, sondern gegen den Thüringer Gesetzesentwurf, da dieser so viele Einschränkungen beim Modell »pauschale Beihilfe und PKV« vorsieht, daß dieses schlechterdings nicht mehr nutzbar ist (siehe oben).
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Also das kann ich nicht unterschreiben. Mein Frau und auch unzählige Beamte die ich kenne, haben sogenannte Beihilfeergänzungstarife abgeschlossen um die fehlende Erstattung der Beihilfe über die PKV zu erlangen. Die individuelle Beihilfe erstattet eine Menge der Leistungen nicht kostendeckend. Der Beamte mit individueller Beihilfe wird immer als Privatpatient behandelt. Also muss er inhaltlich die Beihilfe prüfen und seinen Privatkassenvertrag  so abschließen, dass der private Versicherungsschutz die üblichen privatärztlichen Leistungen zum Normaltarif vollständig abdeckt, so dass im Regelfall eine Vollerstattung privatärztlicher Behandlungskosten erreicht wird.

Kommt ein Beamter mit Beihilfe und PKV auf keine 100% Kostenerstattung, hat er schlichtweg leistungstechnisch einen schlechten PKV Vertrag. Eine gute PKV Vollversicherung wird immer bessere Leistungen haben, als die Kombination aus Beihilfe/PKV.

ChrBY:

--- Zitat von: Karsten am 07.10.2019 17:02 ---
--- Zitat von: ChrBY am 07.10.2019 13:47 ---
--- Zitat von: Karsten am 07.10.2019 09:26 ---Das wiederum spricht nun überhaupt nicht für die PKV oder, wenn eine 100% Vollversicherung PKV schlechter ist als die Kombination 50% PKV/ 50% Beihilfe.
--- End quote ---

Nein, dies spricht eher für die individuelle Beihilfe, da diese ausgesprochen attraktiv ist (im übrigen auch und manchmal sogar gerade mit Familie). Noch attraktiver wäre nur freie Heilfürsorge und eine Zusatz-PKV für das Einbettzimmer und für Zahnersatz.
Außerdem spricht es nicht gegen die PKV, sondern gegen den Thüringer Gesetzesentwurf, da dieser so viele Einschränkungen beim Modell »pauschale Beihilfe und PKV« vorsieht, daß dieses schlechterdings nicht mehr nutzbar ist (siehe oben).
--- End quote ---

Also das kann ich nicht unterschreiben. Mein Frau und auch unzählige Beamte die ich kenne, haben sogenannte Beihilfeergänzungstarife abgeschlossen um die fehlende Erstattung der Beihilfe über die PKV zu erlangen. Die individuelle Beihilfe erstattet eine Menge der Leistungen nicht kostendeckend.
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Darum geht es nicht, zumal man die Beihilfelücken – die im übrigen so gravierend nicht sind; Bayern hat beispielsweise kaum bedeutende Lücken – gut mit gar nicht so teuren Beihilfeergänzungstarifen schließen kann, sofern man dies wünscht, was ja auch schon ausgeführt wurde.

Nein, der Vorteil der Beihilfe resultiert aus ganz anderen Sachverhalten, die allesamt nicht der PKV anzulasten sind, da sie diese Dinge als Unternehmen per Definition schon gar nicht bieten kann, nämlich:

1. Im Pensionsalter steigt die Beihilfesatz auf 70 %, wodurch der PKV-Beitrag entsprechend sinkt. Wer hingegen zu 100 % in der PKV ist, muß weiter die Hälfte seines Beitrags zahlen – oft sogar mehr, da der Arbeitgeberzuschuß im Alter auf 7,75 % der Pensionshöhe begrenzt ist, was sehr oft unter dem halben PKV-Beitrag liegt.

2. Bei Heirat und/oder Kindern sind neue PKV-Verträge abzuschließen. Während der Beihilfeberechtigte nur 20 % für seine Kinder in der PKV absichern muß, muß der zu 100 % in der PKV Versicherte mindestens 50 % zahlen – wiederum oft mehr, da in vielen Fällen der Höchstzuschuß bereits erreicht wurde.

Wer die Sache genau durchrechnet, sollte schnell erkennen, daß erstens die Beihilfe + 50 % PKV das bei weitem bessere Modell darstellt und daß zweitens dieser Umstand nicht Defiziten in der PKV geschuldet ist, sondern an der Attraktivität der Konditionen bei der individuellen Beihilfe liegt.

Die kleinen Lücken in der Beihilfe, die man zudem noch relativ günstig schließen kann, spielen im Vergleich zu den gravierenden und oft langfristig Zigtausende Euro ausmachenden Unterschieden, die unter 1. und 2. genannt wurden, keinerlei Rolle.

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