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Sonderurlaub bei Zwillingen

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Rattgeber:
Es gibt einen Ermessensspielraum des Arbeitgebers von bis zu 3 Tagen bezahlter Freistellung (wichtiger Grund) im Jahr. Muss nicht, aber kann. Bei uns findet eben diese Freistellung bei jedem "Wurf" statt.  :)

§29, Absatz 3


Grüße und viel Spaß mit dem Nachwuchs

Spid:
§29 Abs. 3 Satz 1 TV-L kann auf die Niederkunft der Ehefrau nicht angewandt werden. Er regelt „sonstige dringende Fälle“, mithin nur solche, die nicht bereits in Abs. 1 und 2 geregelt sind. Die Niederkunft der Ehefrau ist jedoch in Abs. 1 geregelt.

Rattgeber:
Richtig - dennoch kann im Anschluss an die Niederkunft die Begleitung des/der Neugeborenen wie auch der Ehefrau ins elterliche Heim als sonstiger dringender Fall bewertet werden.

Spid:
Nein. Sämtliche in der Person des AN liegenden Gründe nach §616 BGB scheiden nach einschlägiger Kommentierung dieser tariflichen Norm wie auch der gleichlautenden Regelung im TVÖD aus. Auch eine Verlängerung der in Abs. 1 genannten Freistellungszeiträume kommt nicht in Betracht.

lowsounder:
Wie ist es denn wenn die Freundin anstatt der Ehefrau ein Kind bekommt. Gibs dann auch Urlauf nach §29 Abs.1?

Und was ist wenn die Ehefrau nur noch auf dem Papier die Ehefrau ist und das Kind von einem ganz anderen Vater kommt. Dann bekomm ich ja bestimmt auch fei oder?  ;D

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