Die EG`s sollten sinnvoll nach „Bildungsstand und entsprechender Tätigkeit“ angepasst werden.
EG1-EG9c Wegfall der Stufen
Ab EG 10 zum Einstieg Stufe 3 nach 1 Jahr Stufe 6 (Wegfall Stufe 1,2,4,5)
EG1-4 zu einer EG zusammenfassen und an den Mindestlohn anpassen
EG5-EG7 zu einer EG - Mindestlohn +4,2%
EG8-EG9b zu einer EG - Mindestlohn +9,15%
EG9c - Mindestlohn +11,45%
Ab EG10 alle EG´s um 53,38% der alten Tabelle anheben und pro höherer EG zusätzlich +21,74%.
Alte EG1-EG9c Wochenarbeitszeit auf 45 Stunden anheben um den finanziellen Verlust auszugleichen. Zusätzlich profitieren die alten kleineren EG`s durch geringeren Geldbetrag beim Gewerkschaftsbeitrag, wesentlich geringerer Lohnsteuer und Soli.
Die Jahressonderzahlung nach Krankheitstage staffeln. Volle JSZ 50%. Pro Krankheitstag 5% Abzug. Wer 10 Tage im KJ krank feiert, bekommt keine JSZ. Es wurde eine Minderleistung erbracht, die andere Kollegen ausgleichen mussten.
Ab EG10 JSZ auf 143% anheben, zusätzlich die LOB erst ab EG10 schwankungsfrei verteilen. Dadurch ist die Geldsumme höher um die Leistungsträger im ÖD zu halten.