Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Zulage bei der Bearbeitung von mehreren Gebieten auf Dauer?
Maximus2584:
Gibt es irgendwelche Möglichkeit der Zulage bei TV-L falls:
Dauerhaft mehrere Gebiete abgearbeitet werden müssen(also Vertretungssituation, durch lange Krankheiten bzw. Abgänge und kein neues Personal?). Es ist ja Dauerzustand bei vielen Gebieten. Man bearbeitet sein Gebiet und zusätzlich auch noch bis zu zwei weitere Gebiete. Wird mal Personal eingestellt, geht schon wieder eine/r und dadurch selbst, wenn bereits ein Gebiet wieder von jemanden übernommen wird, so wird ein weiteres wieder zugeteilt. Es ändert sich nichts. Man schafft die Arbeit natürlich nicht(also die Vertretung) was auch verständlich ist. Also es handelt sich um Dauerzustand und es ist nicht abzusehen, dass es besser wird mit der Aussage "wir finden kein geeignetes Personal". Sollte es keine Möglichkeit geben die Zulage zu beantragen, gibt es die Möglichkeit einfach die Aufforderung auch andere Gebiete zu bearbeiten abzusagen bzw. sich zu weigern (ich meine natürlich aus rechtlicher Sicht). Wieso soll ich mehrere Gebiete bearbeiten und natürlich dadurch deutlich mehr Arbeit, Stress auf DAUER haben und dies alles für gleiches Gehalt? Irgendwo muss ja die Grenze sein? Wie ist die Lage nach TV-L? Narülich sind auch noch Termine oder Sprechstunden von den Vertretungsgebieten zu übernehmen, Telefon und auch zwischendurch Termine von noch von kurzfristig erkrankten Mitarbeitern.
Tagelöhner:
Ich verstehe nicht so richtig wo das Problem ist, vor allem im Öffentlichen Dienst.
Du erbringst Deine arbeitsvertraglich geschuldeten Pflichten nach mittlerer Art und Güte, und das natürlich bei 100% Engagement ;D.
Lass Dir von Deinen Vorgesetzten schriftlich mitteilen, welche Aufgaben Priorität haben und alles andere bleibt dann halt erstmal liegen. Optional kann natürlich noch eine Überlastungsanzeige auf den Weg gebracht werden.
Lass das Problem Deiner Dienststelle nicht zu Deinen eigenen Problemen werden.
Spid:
Mir erschließt sich nicht, wie man im geschilderten Sachverhalt auf die Idee kommen kann, es bestünde Anspruch auf eine Zulage für das Erbringen der geschuldeten Arbeitsleistung.
Maximus2584:
--- Zitat von: Spid am 12.10.2019 13:03 ---Mir erschließt sich nicht, wie man im geschilderten Sachverhalt auf die Idee kommen kann, es bestünde Anspruch auf eine Zulage für das Erbringen der geschuldeten Arbeitsleistung.
--- End quote ---
Ich sehe daran keine Schuld und schon gar nicht jegliche Arbeitsleistung, welche ich schulden soll. Es ist ganz klar geregelt welche Buchstaben zu bearbeiten sind und nicht, dass ständig noch ca. 300 Akten dazu kommen.
Maximus2584:
--- Zitat von: Tagelöhner am 12.10.2019 12:59 ---Ich verstehe nicht so richtig wo das Problem ist, vor allem im Öffentlichen Dienst.
Du erbringst Deine arbeitsvertraglich geschuldeten Pflichten nach mittlerer Art und Güte, und das natürlich bei 100% Engagement ;D.
Lass Dir von Deinen Vorgesetzten schriftlich mitteilen, welche Aufgaben Priorität haben und alles andere bleibt dann halt erstmal liegen. Optional kann natürlich noch eine Überlastungsanzeige auf den Weg gebracht werden.
Lass das Problem Deiner Dienststelle nicht zu Deinen eigenen Problemen werden.
--- End quote ---
Die Anzeige bringt doch nichts ;D
Es gibt ja keine Priorität da die Leute kein Geld erhalten, denn die stehen vor der Tür und haben ja Anspruch auf Leistung. Kann ja nicht dauernd sagen, sorry ich mache es nur als Vertretung und sie können ja noch paar Monate auf das Geld warten :D
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