Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Zulage bei der Bearbeitung von mehreren Gebieten auf Dauer?
Maximus2584:
--- Zitat von: WasDennNun am 13.10.2019 08:46 ---
--- Zitat von: Maximus2584 am 12.10.2019 13:47 ---
--- Zitat von: Tagelöhner am 12.10.2019 12:59 ---Ich verstehe nicht so richtig wo das Problem ist, vor allem im Öffentlichen Dienst.
Du erbringst Deine arbeitsvertraglich geschuldeten Pflichten nach mittlerer Art und Güte, und das natürlich bei 100% Engagement ;D.
Lass Dir von Deinen Vorgesetzten schriftlich mitteilen, welche Aufgaben Priorität haben und alles andere bleibt dann halt erstmal liegen. Optional kann natürlich noch eine Überlastungsanzeige auf den Weg gebracht werden.
Lass das Problem Deiner Dienststelle nicht zu Deinen eigenen Problemen werden.
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Die Anzeige bringt doch nichts ;D
Es gibt ja keine Priorität da die Leute kein Geld erhalten, denn die stehen vor der Tür und haben ja Anspruch auf Leistung. Kann ja nicht dauernd sagen, sorry ich mache es nur als Vertretung und sie können ja noch paar Monate auf das Geld warten :D
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Natürlich bringt die Überlastanzeige was, sie dokumentiert, dass dein AG versagt und nicht du.
Und wenn die Leute vor der Tür stehen, schicke sie zur Tür des Chefs, oder weise sie darauf hin, dass sie eine Klage gegen das Amt machen sollen, da du nicht an dem Problem Schuld bist. Alos verbrüdere Dich mit deinen Kunden.
Es geht doch doch darum, dass du soviel arbeitest wie du musst/ kannst und mehr nicht.
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Aus Erfahrung sage ich, dass es nichts bringt. Es wird dann einfach ein Gespräch angeordnet, an dem 1000 Ausreden kommen und danach einfaches Schreiben, dass ja alles nicht so schlimm sei und die Sache hat sich erledigt... :D. Darauf kommt natürlich auch noch zusätzliches Schreiben, dass die Anzeige von Fehlern bzw. Falschauszahlungen nicht schützt :D
nichts_tun:
Ein Anspruch auf Zulage besteht nicht. Es wäre höchstens zu prüfen, ob sich deine auszuübenden Tätigkeiten derart geändert haben, dass möglicherweise eine höhere Entgeltgruppe festgestellt werden könnten. Dafür muss sich die Qualität der Tätigkeiten ändern, nicht die Quantität.
Dir wurden, so verstehe ich es, allerdings nur mehr Buchstaben zur Bearbeitung zugeordnet. Das dürfte somit an der Qualität der auszuübenden Tätigkeiten nichts ändern, sondern nur die Quantität erhöhen.
Dieses Problem haben übrigens alle AG, ob öffentlicher Dienst oder nicht, dass Personalfluktuation zu Arbeitsverdichtung führt. Eine Überlastungsanzeige ändert daran nichts, ist aber insoweit vorteilhaft, dass, wenn mehrere MA eine solche verfassen, möglicherweise die Personelbemessung angepasst bzw. überdacht wird. Oder aber es ist deinerseits nur "jammern auf hohem Niveau".
WasDennNun:
--- Zitat von: Skedee Wedee am 13.10.2019 09:40 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 13.10.2019 08:46 ---Und wenn die Leute vor der Tür stehen, schicke sie zur Tür des Chefs, oder weise sie darauf hin, dass sie eine Klage gegen das Amt machen sollen, da du nicht an dem Problem Schuld bist.
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Das Erstere ja, das Letzere nein. Gewagt, den TE aufzufordern, gegen die arbeitnehmerliche Treuepflicht zu verstoßen, die eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag darstellt und abmahnwürdig ist. Ein Ausfluss der Treuepflicht ist unter anderem, dem Arbeitgeber nicht zu schaden oder nachteilig zu wirken.
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Natürlich darf man den "Kunden" auf sein Recht hinweisen, dass er, sofern er nicht zufrieden ist mit der Geschwindigkeit oder Gürte in denen sein Antrag bearbeitet wird, Rechtsmittel einzulegen.
Und natürlich fordert man sie nicht dazu auf.
Zur Not kann man ja auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Vorgesetzten selber einlegen, andere es aber "machen lassen" ist zielführender.
Aber im öD herrscht ja allgemeines Duckmäusern, gegenüber dem Versagen der Führungsebene.
--- Zitat von: Maximus2584 am 13.10.2019 20:48 ---Aus Erfahrung sage ich, dass es nichts bringt. Es wird dann einfach ein Gespräch angeordnet, an dem 1000 Ausreden kommen und danach einfaches Schreiben, dass ja alles nicht so schlimm sei und die Sache hat sich erledigt... :D. Darauf kommt natürlich auch noch zusätzliches Schreiben, dass die Anzeige von Fehlern bzw. Falschauszahlungen nicht schützt :D
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Wenn die Sache sich erledigt hat, dann weiß ich nicht wo dein Problem ist.
Du zeigst Mängel auf und legst da, dass die Arbeit so nicht zu schaffen ist.
Du schaffst sie tatsächlich nicht, also ist die Sache nicht so schlimm.
Wenn dann in der Statistik dein Amt/deine Stadt/dein Land auf dem letzten Rang steht, dann kannst du dich bequem zurück lehnen und sagen: Ist ja der Führung schon vorher bekannt gewesen und ist ja nicht so schlimm.
Wenn dein Amt mit Klagen überzogen wird, dann sagst du: ist ja nicht so schlimm, ist ja von meine Führungsebene als ok dargestellt.
Aber aus der vermeintlichen Überlastung einen Zulaganspruch zu interpretieren, dass ist natürlich nicht gegeben.
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