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Zulage bei der Bearbeitung von mehreren Gebieten auf Dauer?

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Spid:

--- Zitat von: Maximus2584 am 12.10.2019 13:46 ---
--- Zitat von: Spid am 12.10.2019 13:03 ---Mir erschließt sich nicht, wie man im geschilderten Sachverhalt auf die Idee kommen kann, es bestünde Anspruch auf eine Zulage für das Erbringen der geschuldeten Arbeitsleistung.

--- End quote ---

Ich sehe daran keine Schuld und schon gar nicht jegliche Arbeitsleistung, welche ich schulden soll. Es ist ganz klar geregelt welche Buchstaben zu bearbeiten sind und nicht, dass ständig noch ca. 300 Akten dazu kommen.

--- End quote ---

Deine Sichtweise ist lediglich Deinem mangelhaften Verständnis der Rechtsbeziehung zu Deinem AG geschuldet.

Maximus2584:

--- Zitat von: Spid am 12.10.2019 13:54 ---
--- Zitat von: Maximus2584 am 12.10.2019 13:46 ---
--- Zitat von: Spid am 12.10.2019 13:03 ---Mir erschließt sich nicht, wie man im geschilderten Sachverhalt auf die Idee kommen kann, es bestünde Anspruch auf eine Zulage für das Erbringen der geschuldeten Arbeitsleistung.

--- End quote ---

Ich sehe daran keine Schuld und schon gar nicht jegliche Arbeitsleistung, welche ich schulden soll. Es ist ganz klar geregelt welche Buchstaben zu bearbeiten sind und nicht, dass ständig noch ca. 300 Akten dazu kommen.

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Deine Sichtweise ist lediglich Deinem mangelhaften Verständnis der Rechtsbeziehung zu Deinem AG geschuldet.

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Ich sehe in meinem Arbeitsvertag nicht, dass ich eine Leistung von 3 Angestellten zu bringen habe :)

Spid:
Du schuldest in der vereinbarten Arbeitszeit Arbeit mittlerer Art und Güte. Wie viele die in dieser Zeit leistbare Arbeit ansonsten erbringen, ist unbeachtlich. Sind es mehr als einer, ist das ein deutlicher Hinweis auf mangelnde Auslastung.

WasDennNun:

--- Zitat von: Maximus2584 am 12.10.2019 13:47 ---
--- Zitat von: Tagelöhner am 12.10.2019 12:59 ---Ich verstehe nicht so richtig wo das Problem ist, vor allem im Öffentlichen Dienst.

Du erbringst Deine arbeitsvertraglich geschuldeten Pflichten nach mittlerer Art und Güte, und das natürlich bei 100% Engagement  ;D.

Lass Dir von Deinen Vorgesetzten schriftlich mitteilen, welche Aufgaben Priorität haben und alles andere bleibt dann halt erstmal liegen. Optional kann natürlich noch eine Überlastungsanzeige auf den Weg gebracht werden.

Lass das Problem Deiner Dienststelle nicht zu Deinen eigenen Problemen werden.

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Die Anzeige bringt doch nichts  ;D
Es gibt ja keine Priorität da die Leute kein Geld erhalten, denn die stehen vor der Tür und haben ja Anspruch auf Leistung. Kann ja nicht dauernd sagen, sorry ich mache es nur als Vertretung und sie können ja noch paar Monate auf das Geld warten :D

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Natürlich bringt die Überlastanzeige was, sie dokumentiert, dass dein AG versagt und nicht du.
Und wenn die Leute vor der Tür stehen, schicke sie zur Tür des Chefs, oder weise sie darauf hin, dass sie eine Klage gegen das Amt machen sollen, da du nicht an dem Problem Schuld bist. Alos verbrüdere Dich mit deinen Kunden.
Es geht doch doch darum, dass du soviel arbeitest wie du musst/ kannst und mehr nicht.

Skedee Wedee:

--- Zitat von: WasDennNun am 13.10.2019 08:46 ---Und wenn die Leute vor der Tür stehen, schicke sie zur Tür des Chefs, oder weise sie darauf hin, dass sie eine Klage gegen das Amt machen sollen, da du nicht an dem Problem Schuld bist.

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Das Erstere ja, das Letzere nein. Gewagt, den TE aufzufordern, gegen die arbeitnehmerliche Treuepflicht zu verstoßen, die eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag darstellt und abmahnwürdig ist. Ein Ausfluss der Treuepflicht ist unter anderem, dem Arbeitgeber nicht zu schaden oder nachteilig zu wirken.

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