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Beratung im Forum/Verstoß gegen Treuepflicht?
Tanzo:
Hallo, immer wieder gibt es hier ja Fragen und Antworten, die gegebenfalls nachteilig für den Arbeitgeber sind. Sie führen beispielsweise zu einer höheren Gehaltszahlung, oder dass sich ein Arbeitnehmer einen neuen Arbeitgeber sucht.
Mein aktueller Arbeitgeber liest ja auch fleißig mit und versucht regelmäßig, Anfragen auf Arbeitnehmer zurück zu führen. Aber auch Antworten. In einer Diskussion nun wurde gesagt, dass eine antwortende Betätigung im Forum hier gegen die Treuepflicht von Führungskräften ist. Wie seht Ihr das?
Spid:
Die Aussage ist grundsätzlich falsch. Sie kann nur dann ausnahmsweise zutreffend sein, wenn jemand jemanden beim selben AG in Kenntnis dieses Umstandes zum Nachteil des AG berät - wobei sich der AG bei eigenem rechtswidrigen oder gar kriminellen Tun wohl kaum wirksam auf die Treuepflicht des AN berufen könnte.
Tanzo:
Dann beziehen wir es mal auf eine Verhandlungssache, etwa die Einstufung in höhere Erfahrungsstufen. Ich rate dem AN, zufällig aber nicht unerfahrner bei mir im Hause, mehr zu fordern. Der fordert und erhält mehr. Am nächsten Tag steht der Hausjurist vor meiner Tür.
Spid:
Und?
Skedee Wedee:
Den Hausjuristen begrüßt Du natürlich freundlich, weil Du einfach ein netter Mensch bist. Mehr ist auch nicht. Solange Du nicht in der Kenntnis schreibst, Du Du einem Arbeitskollegen im eigenen Haus "berätst", ist zunächst alles in Butter. Natürlich kann Dir dadurch an den Karren gefahren werden, dass Du während der Arbeitszeit in einem Forum herumtippst - sofern Du das während der Arbeitszeit machst.
Da braucht man dann einfach nur einen guten Dienstherrn bzw. Arbeitgeber, der von der Tätigkeit im Forum Kenntnis hat und es billigt (so lange die Arbeit gemacht wird). 8)
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