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Beratung im Forum/Verstoß gegen Treuepflicht?

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nichts_tun:

--- Zitat von: Tanzo am 13.10.2019 11:18 ---Mein aktueller Arbeitgeber liest ja auch fleißig mit und versucht regelmäßig, Anfragen auf Arbeitnehmer zurück zu führen.

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Ich würde mir einen neuen AG suchen, wenn der nichts anderes zu tun hat, als hier mitzulesen und Anfragen auf bestimmte Mitarbeiter in seiner Verwaltung (!) zurückzuführen.

WasDennNun:

--- Zitat von: nichts_tun am 13.10.2019 20:52 ---
--- Zitat von: Tanzo am 13.10.2019 11:18 ---Mein aktueller Arbeitgeber liest ja auch fleißig mit und versucht regelmäßig, Anfragen auf Arbeitnehmer zurück zu führen.

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Ich würde mir einen neuen AG suchen, wenn der nichts anderes zu tun hat, als hier mitzulesen und Anfragen auf bestimmte Mitarbeiter in seiner Verwaltung (!) zurückzuführen.

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Ich würde meinen AG fragen, ob er es ansonsten auch so hält, dass er Rechtsbeugung begeht.
Jemand sein tariflich zustehende Entgelt wissentlich zu versagen, na da frage ich mich wer jetzt wen anklagt.
--- Zitat von: Skedee Wedee am 13.10.2019 13:02 ---Natürlich kann Dir dadurch an den Karren gefahren werden, dass Du während der Arbeitszeit in einem Forum herumtippst - sofern Du das während der Arbeitszeit machst.

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Nicht wenn man im PR ist ;)
Da man dies natürlich während seiner Freistellungszeit macht.

FGL:

--- Zitat von: WasDennNun am 14.10.2019 08:23 ---Ich würde meinen AG fragen, ob er es ansonsten auch so hält, dass er Rechtsbeugung begeht.
Jemand sein tariflich zustehende Entgelt wissentlich zu versagen, na da frage ich mich wer jetzt wen anklagt.

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Und worin soll da jetzt die Rechtsbeugung liegen?

WasDennNun:

--- Zitat von: FGL am 14.10.2019 12:47 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 14.10.2019 08:23 ---Ich würde meinen AG fragen, ob er es ansonsten auch so hält, dass er Rechtsbeugung begeht.
Jemand sein tariflich zustehende Entgelt wissentlich zu versagen, na da frage ich mich wer jetzt wen anklagt.

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Und worin soll da jetzt die Rechtsbeugung liegen?

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In dem er wissentlich den AN sein ihm tariflich zustehendes Entgelt versagt und die Menschen verfolgt, die den AN darauf hinweisen.

TV-Ler:

--- Zitat von: WasDennNun am 14.10.2019 14:31 ---
--- Zitat von: FGL am 14.10.2019 12:47 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 14.10.2019 08:23 ---Ich würde meinen AG fragen, ob er es ansonsten auch so hält, dass er Rechtsbeugung begeht.
Jemand sein tariflich zustehende Entgelt wissentlich zu versagen, na da frage ich mich wer jetzt wen anklagt.

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Und worin soll da jetzt die Rechtsbeugung liegen?

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In dem er wissentlich den AN sein ihm tariflich zustehendes Entgelt versagt und die Menschen verfolgt, die den AN darauf hinweisen.

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Wikipedia:
"Die Rechtsbeugung ist im deutschen Recht die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei."

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